zerra89
Hallo! Meine erste Tochter kam am 16.01.2013 zur Welt, für sie habe ich 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Nun bin ich mit meiner 2. Tochter schwanger (voraussichtlicher ET ist der 12.11.2014), heißt ich bin seit dem 1.10.2014 wieder in Mutterschutz. Habe ich jetzt trotzdem Anspruch auf Mutterschaftsgeldzuschuss vom AG? Meine Krankenkasse zahlt mir die 13 € pro Tag. Muss ich die jetzige Elternzeit beenden? Liebe Grüße, zerra89
Hallo, Sie meinen auf den Anteil des AG? Nur, wenn Sie schriiftlich die EZ beendet haben (am besten am Tag vor Beginn des Mutterschutzes) Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Beende die jetzige Elternzeit sofort. Erst dann hast Du Anspruch auf den Anteil des Arbeitgebers. Die Tage vom 1.10. bis jetzt sind schon verloren. Luvi
zerra89
Danke für deine Antwort. Aber kann ich das denn jetzt einfach so machen obwohl ich schon in Mutterschutz bin? Kann ich dann schreiben, "....Elternzeit sofort vorzeitig beenden."? Ein Attest vom Frauenarzt hat der AG bereits Anfang der Woche bekommen. LG, zerra89
luvi
Ja. Mach es am besten sofort. Fahre persönlich hin. Jeder Tag, den Du wartest ist verlorenes Geld. Luvi
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