Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeldleistungen 2 Arbeitgeber

Frage: Mutterschaftsgeldleistungen 2 Arbeitgeber

BabyanBoard20

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Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich im 3. Elternzeitjahr Kind 1. Bei Hauptarbeitgeber Hier Nettoverdienst vor Elternzeit 1525€ Kind 2 voraussichtlichen ET 25.11.23 Seit 01.06.23 Teilzeit angestellt 19.5 Std./Woche befristeter Vertrag auf 1 Jahr, Erlaubnis Hauptarbeitgeber in anderem Unternehmen tätig zu sein. Nettoverdienst hier 1233€ ( bei Vetragsunterzeichnung war es war geplant den Hauptarbeitgeber zum Ende der Elternzeit Dez. 23 zu kündigen und in dem Teilzeitjob zu bleiben bei vorraussichtler Entfristiung). Nachdem mir bekannt war das ich schwanger bin habe ich bei Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt. Dadurch weiß ich auch schon das die Teilzeitstelle definitiv nicht verlängert wird und Ende Mai 2024 beendet sein wird. Deswegen habe ich mich entschlossen bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit zu verkürzen und ich die schon schriftlich mitgeteilt das ich die Elternzeit auf den 13.10.23 verkürze und am 14.10.23 un den Mutterschutz gehe. Bekomme ich nun Mutterschaftsgeld von beiden Arbeitgebern so das ich mit den Aufgeteilten 13 € der Krankenkasse und dem Arbeitgeber Zuschüssen auf das Gesamt netto von beiden Arbeitsstellen komme also 2758€ oder Bekomme ich den aus der wieder aufgelebten Vollzeitstelle den verdienst von 1525€ Muss ich eventuell die Teilzeitstelle kündigen und wenn nicht bekomme ich dann nur den Vedienst aus der Teilzeitstelle? Ich finde leider nichts zu so einer Situation im Internet. Bitte helfen Sie mir . Ich möchte natürlich aus Krakenversicherungsgründen nun doch bei meinem alten Arbeitgeber bleiben.


KielSprotte

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Da dein neuer Vertrag auf die EZ befristet sein muss, musst du diesen ebenfalls zum 13.10. kündigen und bekommst dann den Zuschuss vom Haupt AG.


BabyanBoard20

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Welche Info und wie allgemeiner? Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen?


MamaausM2

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Wenn du aus deinem VOLLZEIT job dein Mutterschaftsgeld beziehen willst, musst du deinen Teilzeitjob zum neuen Mutterschutz kündigen.


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