Guten Tag Frau Bader, Ich wollte bei meinem bisherigen Arbeitgeber gern Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Dieser lehnte aus betrieblichen Gründen ab und so kam es, dass ich in den letzten Monaten ALG1 beziehen musste. Ich wurde während der Elternzeit erneut schwanger und habe nun zum neuen Mutterschutz fristgerecht bei Arbeitgeber die Elternzeit vorzeitig beendet und beim Arbeitsamt das ALG 1 abgemeldet. Die Krankenkasse zahlt mir nun anteilig Mutterschaftsgeld für meinen damaligen Vollzeitjob, aber auch den kompletten Tagessatz des ALG1. Natürlich wäre das zu meinem Vorteil und auch die Krankenkasse meinte, das würde so stimmen aber ich hab da ein komisches Bauchgefühl, eine doppelte Leistung zu bekommen. Am Ende muss ich das alles zurückzahlen... Denken Sie, hier läuft etwas falsch? Lieben Dank für ihre Einschätzung und viele Grüße
von Katfau am 13.11.2023, 15:26