Mitglied inaktiv
Seit der Reform kann man ja verzichten, Monate mit Mutterschaftsgeld ausklammern zu lassen. Zählt dann das Mutterschaftsgeld zur Elterngeld Berechnung? Auch wenn man vorher in reiner Elternzeit war und gar nicht gearbeitet hat.
Hallo, Nein, denn es ist eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, das zählt weiterhin nicht, da es steuerfrei ist. Die Möglichkeit, auf die Ausklammerung zu verzichten ist für Fälle gedacht, in denen man durch die Einbeziehung des Monats mit Mutterschutzbeginn doch noch die bessere Steuerklasse erreichen kann oder wenn man bspw. im ältesten Monat nichts verdient hat, kann man dadurch das (anteilige) Gehalt des Monats mit Mutterschutzbeginn für das Elterngeld zählen lassen. Es ist aber weiterhin so, dass nur steuerpflichtiger, laufender Lohn zählt, Mutterschaftsgeld oder Zuschuss zum MuschG zählen nicht.
Wurzelwurm
Wie ich dir voanders auch schon sagte zählt das nicht und macht keinen Sinn, wenn man in EZ war. Es ist aber durchaus sinnvoll auf die Ausklammerung zu verzichten, wenn der Mutterschutz eher zum Ende eines Monats hin einsetzt, da das Gehalt, was man bis dahin bekommt dann für die EG Berechnung zählt. Keinen Sinn macht es also, wenn man zwar gearbeitet hat, der Mutterschutz aber z. B. am 1. Oder am 10. eines Monats beginnt. Es zählen fürs EG ja keine Lohnersatzleistungen.
Mitglied inaktiv
So wie dojie es schrieb, dachte ich es ja auch. Dann hat es ani anders geschrieben auch hier unten im tread Elterngeld, der mit den Zwillingen. Deshalb habe ich es in Finanzen berichtigt.
Wurzelwurm
Ja das stimmt. Berichtigen finde ich auch immer gut, lesen ja viele hier.
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