Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld

Frage: Mutterschaftsgeld

Kar-Ina

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter wurde am 17.05.2015 geboren. Zuvor war ich festangestellt und Vollzeit Arbeiten. Ich habe dann Elternzeit für 3 Jahre beantragt. Da mir aber nach 1,5 Jahren die Decke auf den Kopf fiel, habe ich bei meinen Arbeitgeber angefragt, ob dieser mich auf ein paar Stunden Beschäftigten könnte. Er hat mir dann 5 Stunden die Woche angeboten, was ich in Anspruch genommen habe. Nun erwarte ich unser zweites Kind Entbindungstermin wäre der 18.01.2018. Ich habe bereits den Antrag auf Mutterschaftsgeld in meiner Krankenkasse abgegeben. Die Krankenkasse rief mich soeben an und meinte mein Arbeitgeber hätte das Verhältnis zum 30.11.17 aufgelöst und fragte nach ob dies so richtig sei. Ich habe bis dahin gearbeitet und war ab 6.12.17 im Mutterschutz. Die Dame sagte mir, wenn keine Kündigung meiner Vollzeitstelle erfolgt ist, würde mir Mutterschaftsgeld zustehen?! Können Sie mir weiterhelfen? Dachte ich müsste das Geld woanders beantragen wegen Minijob und Familienversichert. Gibt es doch eine Möglichkeit Geld auch von der Krankenkasse zu bekommen vllt weil ich während der Elternzeit ein zweites Kind bekomme? Über ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. Bin jetzt etwas verwirrt. Und mein Chef befindet sich diese Woche noch im Urlaub, so dass ich keine weitere Info der Krankenkasse erhalten werde. Lg Karina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Der Vertrag besteht noch u der AG hat der KK mitgeteilt, er wäre beendet? Ansonsten beendet Sie die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn die TZ auf die EZ befristet ist, bekommen Sie dann MG aus dem VZ-Lohn Liebe Grüße NB


chrissicat

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Vorab zwei Fragen: Die 5-Stunden-Tätigkeit war eine Tätigkeit während der Elternzeit, oder? Hast du deine aktuelle Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet?


malini

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Hadt du deine laufende EZ zum neuen Mutterschutz hin beendet? Wie lautete denn der Vertrag für die 5 Stunden/Woche während der Elternzeit? Wenn dein alter Vollzeitvertrag noch besteht, bist du während der Elternzeit eigentlich selber versichert und wenn die Elternzeit des ersten Kindes zum neuen Mutterschutz hin beendet wird, bekommt man Mutterschaftsgeld nach dem Vollzeitvertrag.


Kar-Ina

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Ja die Ausübung des Minijobs war während meiner Elternzeit. Nein ich habe die Elternzeit meiner ersten Tochter nicht bis zum 6.Dezember (Beginn Mutterschutz 2.Kindes) beendet bzw. Unterbrochen. Hätte ich das sollen?


Kar-Ina

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Es gab keinen neuen Vertrag. Mein Arbeitgeber hat mir den gleichen Stundenlohn ausbezahlt, den ich als Vollzeitbeschäftigte hatte und es wurde nach Stunden abgerechnet.


malini

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Ja, nur dann hast du den Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld. War der Minijob auf die Elternzeit befristet (Zusatzvereinbarung o.ä.)? Nicht, dass durch eine Unaufmerksamkeit dein Vollzeitvertrag in einen Minijob geändert wurde. Soweit ich weiß, gibt's bei nem Minijob nur eine geringe Einmalzahlung Mutterschaftsgeld (~200 Euro).


malini

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Deine zweite Antwort hat sich mit meiner überschnitten. Ich würde jetzt schnellstens die Elternzeit beenden (und beantragen, die restlichen Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des ersten Kindes nehmen zu können), dann bekommst du zumindest ab Beendigung anteilig das Mutterschaftsgeld. Nachgezahlt wird aber nichts. Die Frage ist dann aber immer noch, warum du bei der Krankenkasse angemeldet wurdest.


Kar-Ina

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Ich hätte die Elternzeit vor Beginn des Mutzerschutzes Kind 2 unterbrechen sollen? Damit mir das Mutterschaftsgeld zusteht? Kannst du mir das genau erklären...


malini

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Ja. Wenn man die Elternzeit zum neuen Mutterschutz hin beendet, tritt ja der Vollzeitvertrag wieder in Kraft. Dann kriegt man Mutterschaftsgeld in Vollzeithöhe. Du kannst sie aber jetzt auch noch beenden. Dann bekommst du ab Beendigung die 13 Euro der Krankenkasse am Tag und den Rest vom AG. Aber eben nicht rückwirkend ab Beginn Mutterschutz.


Kar-Ina

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Laut Krankenkasse hat mein Arbeitgeber ja den Minijob zum 30.11.17 beendet. Das würde ja heißen, dass es noch ginge oder? Weil dann greift ja wieder mein Festvertrag. Da mein Mutterschutz ja erst zum 6.12. begonnen hat. Danke nochmals für deine Antworten. Du hast mir echt sehr geholfen!


Dojii

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Du kannst die noch laufende Elternzeit auch jetzt noch beenden, obwohl du schon im Mutterschutz bist. Für die Zukunft geht das, nur nicht rückwirkend. Sprich von der Zeit vom 06.12.2017 bis zu dem Tag, an dem du die Elternzeit beendest, ist der Zuschuss vom Arbeitgeber verloren. Du bekommst dann aber ab dem nächsten Tag, an dem du deine Elternzeit beendet hast den vollen Zuschuss zum Mutterschatfsgeld von deinem Arbeitgeber. Je schneller du das also machst (schriftlich im Original mit Unterschrift), desto mehr Zuschuss kannst du noch bekommen.


Mitglied inaktiv

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Von der KK bekommst du eh bis zu 13 € pro Tag - denn die Meldung über den neuen Mutterschutz hast du dort ja abgegeben. Sonst hätten die sich ja nicht deshalb gemeldet. Fraglich ist lediglich was muss dein AG zahlen. Eigentlich muss er dir die Differenz zahlen zwischen dem was du normal in VZ verdienst und dem was die KK dir gibt. Grob geraten würde ich jetzt mal sagen, das hatte dein AG auch vor, denn die kurze Zeit zwischen Abmeldung und Beginn Mutterschutz läßt darauf hindeuten das er sich einfach vertan hat. Und ich vermute mal, ihm hast du auch gesagt das dein neuer Mutterschutz ab dem 6ten beginnt - oder. Allerdings hättest du auch noch aktiv die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendet müssen. Da hängt es jetzt davon ab wie dein AG dich verstanden hat. Hat er das so verstanden, bekommst du eben VZ-Mutterschaftsgeld. Hat er das nicht so verstanden, sondern das Du EZ für Kind1 und Mutterschutz für Kind2 gleichzeitig nimmt, dann bekommst du leider nur über die TZ-Beschäftigung das Mutterschaftsgeld. Beende sicherheitshalber zu heute noch die laufende EZ - dann gibt es wenigstens von heute bis zum 18ten noch das volle Mutterschaftsgeld und für nach der Geburt. Ob dein Chef noch im Urlaub ist ist da egal, Hauptsache der Brief kommt da heute noch in den Betrieb - am besten mit Zeugen oder Stempel.


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