Lini82
Liebe Frau Bader, Momentan befinde ich mich im zweiten Jahr Elternzeit! Im November kommt unser zweites Kind. Ich habe zwischen den Schwangerschaften nicht gearbeitet! Die Elternzeit für unser erstes Kind verlängere ich bis zu dem Tag an dem der Mutterschutz für unser zweites Kind beginnt! Jetzt habe ich gehört, dass ich in diesem Fall nicht nur die 13€ Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse bekomme sondern auch den Anteil vom Arbeitgeber, da ich die erste Elternzeit beende und direkt wieder in Mutterschutz gehe für das zweite Kind. Stimmt das? Ich freue mich über Ihre Antwort! Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo, so ist es :-) Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hey ja das stimmt.habe vor einem Monat meinem AG schriftlich mitgeteilt, dass ich zum 29.06 meine Elternzeit frühzeitig beende um die Mutterschutzfrist in Anspruch zu nehmen, die am 30.06 anfängt.Man muss einen Tag vor Anfang des neuen Mutterschutzfrist beenden.Erhallte von der Kk die 13 am Tag und AG Zuschuss sowie 8 Wochen danach.Habe anstatt 3 Jahre jetzt 2 genommen.Du kannst versuchen das Letze Jahr was über isz oder die Monate dran zu hängen, aber das muss der AG entscheiden ob er will oder nicht.Aber ob du deine Elternzeit vorzeitig beendest, da kann er nicht nein sagen. Lg
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