Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld

Frage: Mutterschaftsgeld

Dani1180

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Hallo Frau Bader! Habe nochmal eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Ich bin mit Zwillingen schwanger, der Mutterschutz beginnt am 21.11. Der Bezug von ALG 1 endet am 13.10., wie weiter unten schon erwähnt. Nun ist es so, dass ich aufgrund der Risikoschwangerschaft ein BV bis zum 30.09. ausgestellt bekommen habe. Ist es evtl. möglich oder sinnvoll, statt dem BV, sich krank schreiben zu lassen? Würde ich dann nicht Krankengeld beziehen und hätte somit ein Recht auf Mutterschaftsgeld? Oder ist das BV vergleichbar mit einer Krankschreibung?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB


Hürem

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Beim bv bekommst du dein volles Gehalt. Bei der krankschreibung bekommst du nach 6 Wochen Krankengeld. Da sich das mutterschaftsgeld aus den letzten 13 Gehältern bildet , kann es sein das du wegen dem Krankengeld paar euro weniger bekommst, weil ja Krankengeld nur bestimmten prozentsatz des normalen Gehaltes ist. Wieso schreibt deine FA Kein weiteres bv wenn es sowieso Risiko ist? Oder du lasst dich immer nur für 4 Wochen krank schreiben, gehst paar Tage arbeiten und dann wieder krank. :)


Mitglied inaktiv

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hallo das mit dem 4 wochen arbeiten und wieder krankschreiben geht nicht,weil es dann trotzdem als fortlaufend gilt,da es ss bedingt ist! ich war z.b. 8 wochen vor dem muschutz krankgeschrieben und das krankengeld wird bei der eg berechnung nicht berücksichtigt ,ich hatte keinen verlust!


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