Mitglied inaktiv
Guten Tag, zu meinen Daten. Ich habe letztes Jahr am 1. Mai meine Tochter entbunden. Für sie habe ich Elterngeld bis zum 31.05.2010 bezogen. Ab 09.06.2010 bin ich in Mutterschutz gegangen für meinen Sohn, den ich voraussichtlich am 21.07.2010 entbinden werde. Mein Arbeitsvertrag lief während des Mutterschutzes für meine Tochter aus. So erhielt ich bei ihr zum einen Teil noch die Lohnersatzzahlung und für die restliche Mutterschutzzeit Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Bisher hieß es immer, dass es jetzt in der Mutterschutzzeit genauso laufen würde (also mit Zahlung in Höhe des Krankengeldes) ... als ich vorhin aber den Zettel vom Frauenarzt abgegeben habe, wurde mir mitgeteilt, dass ich KEINEN Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, weil ich für die 8 Tage vom 01.06. bis 08.06. nicht arbeitslos gemeldet war. Ich habe in den letzten Monaten mit so unendlich vielen Leuten, Behörden und Stellen telefoniert nur um alles abzusichern und genau dieser wichtige Punkt wurde von keiner Stelle erwähnt. Ich bin auch erst aus dem Krankenhaus raus wegen vorzeitiger Wehen sonst hätt ich das letzte Woche schon erfahren und hätte mich noch vor Mutterschutz beginn auf dem Amt melden können. Nun ist alles zu spät? Ich bin regelrecht verzweifelt!!! Ich kann mir keine 14 Wochen ohne Geld leisten! Nicht nur das, ich bin dann ja auch nicht mal mehr gesetzlich versichert, obwohl ich dazu auch vor 4 Monaten bei meiner KK war und die meinten, die 9 Tage bis zum Mutterschutz währen eine Überbrückung (Leistungsverlängerung) ... aber nun scheine ich keinen Mutterschutz zu haben. Oder sehe ich das falsch? Elterngeld erhalte ich laut Elterngeldstelle wieder annähernd so viel wie für meine Tochter. Das sind über 900 Euro ...! Eigentlich hätte ich Anspruch auf MuSch-Geld in Höhe des Krankengeldes und nur weil ich jetzt schon 2 Tage im Mutterschutz bin bekomm ich das nicht?!? Können Sie mir sagen, was ich tun soll. Diese Verzweiflung raubt mir alle Nerven... ich weiß nicht mehr weiter ...
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, da dein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist hast du wahrscheinlich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Vielleicht versucht du es mal beim Bundesversicherungsamt. Deine Krankenversicherung läuft ganz normal weiter, so lange du in Elternzeit/ Erziehungszeit bist. Viele Grüße Julia
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