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Hallo, am 10.06.2004 endete meine zweijährige Elternzeit für mein erstes Kind. Am 11.06.2004 telefonierte ich zu Arbeitsbeginn mit meinem Chef und erklärte Ihm meine Bereitschaft zum Dienst anzutreten. Mein Chef antwortete: Es wäre o.k., daß ich mich rechtzeitig gemeldet hätte, er notiert dies und stellt mich bis zur Klärung der Sachlage durch die zuständige Sekretärin, die bis 16.06.2004 in Urlaub ist, frei. Notfalls müsse die Fehlzeit in Minusstunden gewertet werden. Am Donnerstag den 17.06.04 rief ich die Sekretärin an. Diese teilt mit, daß die EZ bis zum MuSchu des 2. Kindes verlängert wird, danach sich die EZ des 2. Kindes anschließt. In der schriftlichen Bestätigung gibt es keinen Hinweis auf die Zeit zwischen dem 11.06.04 bis 17.06.2004. Hier meine Frage: Gilt die mündliche Freistellung als gearbeitet? Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Mutterschaftsgeld von meinem Arbeitgeber? Vielen Dank für eine baldige Antwort Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich verstehe das nicht ganz. Sie hätten am 11. arbeietn sollen und ab 17. wieder Mutterschutz? Wieso sind Sie am 11. nicht am Arbeitsplatz erschienen? Gruß, NB
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