Mitglied inaktiv
Wir haben in diesem Jahr unsere Steuerklasse gewechselt (ich 3 mein Mann 5), so daß ich die letzten 3,5 Monate vor dem Mutterschutz die Klasse 3 hatte. Trotzdem zahlt mein Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld nur nach Steuerklasse 5 und beruft sich dabei auf entsprechende Urteile des Bundesarbeitsgerichtes. Ich müßte jetzt eine entsprechende Begründung für den Wechsel abgeben, um nach Klasse 3 bezahlt zu werden. Frage: Habe ich eine Möglichkeit das Mutterschaftsgeld nach Steuerklasse 3 zu bekommen, da doch nach dem Gesetz das Einkommen der letzten 3 Monate gilt und kann sich der Arbeitgeber auf diese Urteile berufen? Vielen Dank!
Liebe Siri, ich kenne nur allgemeine Urteile zu diesem Thema, keine solchen, wie Ihr AG sie anführt. Und ich kenne viele Fälle, in denen ein solcher Wechsel vorgenommen wurde. Soll er doch mal die Angaben zu den Urteilen machen-dann kann man das auch nachvollziehen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben inzwischen einen Auszug aus b+p 1992 Nr.4, S. 160f von unserem AG bekommen. Wenn dies tatsächlich Gültigkeit hat, sieht es wohl schlecht aus, allerdings sind die Urteile recht alt!? Ich weiß nicht wie/ob ich Ihnen den Auszug zumailen kann, auf jeden Fall sind dort folgende Quellen genannt: 1. Bundesarbeitsgericht Urteil 22.10.86-5 AZR 367/85, veröffentl.'Der Betrieb' 1987 S.1179, besprochen b+p 1987 S.232 Nr.6 2. Bundesarb.ger. Urteil 16.12.1987-5 AZR 367/86-, veröffentl.'EEK' III/086, besprochen b+p 1988 S.164 Nr.2 3. Bundesarb.ger. Urteil 18.09.1991- 5 AZR 581/90- Für eine Einschätzung der Lage wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank Siri
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