Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld

Frage: Mutterschaftsgeld

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Fr.Bader, Am 29.08.00 habe ich Zwillinge in der 29.SSW geboren. War ca. 5 Wochen vor Geburt krankgeschrieben, aber Gehalt bis zur Geburt erhalten. Für eine Bescheinigung über den "mutmaßlichen" Entbindungstermin hatten wir keine Zeit mehr. Mutterschaftsgeld wurde mir gezahlt für die Zeit (6 Wochen vor und 12 nach Entbindung). Nun, nach über 1 Jahr verlangt meine KK das Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor der Geburt wieder zurück, da ich mein Gehalt gezahlt bekam. Soweit ich informiert bin, wird doch, sagen wir mal die vorher verpaßten 6 Wochen MuSchu an die 12 Wochen hinterher angehangen (= 18 Wochen), oder?! Wird dann nicht auch für diese Zeit Mutterschaftsgeld gezahlt? Ist es rechtens, daß die KK das Mutterschaftsgeld wieder zurückverlangen kann? Auch stellt mir meine KK keine Bescheinigung über den Zeitraum des gezahlten Mutterschaftsgeldes aus. Es wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Damit ich diese Sache endlich "abhaken" kann. Besten Dank im voraus MfG Petra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Petra, das Mutterschaftsgeld hat den Zweck, finanziell die Zeit zu überbrücken, in der eine Frau wegen der Schutzfristen nicht arbeiten kann. Sie haben aber Ihr Gehalt vom AG erhalten und zusätzlich das MuSchutzGeld, also doppelt. Deshalb ist es korrekt, dass Sie es zurückzahlen müssen. Ich dnek, wenn das geklärt ist, werden Sie auch eine Bescheinigung erhalten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Guten Tag Fr.Bader, aber wie ist das mit den vorher "verpaßten" 6 Wochen MuSchu? Ich habe gehört, daß diese verpaßten 6 Wochen an den MuSchu (bei Frühchen 12) hinten angehangen werden (also quasi 18 Wochen). Es soll wohl auch ein neues MuSchuGesetz geben worin dies vermerkt ist; liegt mir aber leider nicht vor. Wird für diese Zeit dann auch Mutterschaftsgeld gezahlt? Besten Dank im voraus für Ihre Antwort MfG Petra


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