Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld

Frage: Mutterschaftsgeld

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Liebe Frau Bader ! Stimmt es das man während der gesamten Schwangerschaft nur 6 Wochen Krank geschrieben sein darf um das volle Mutterschaftsgeld zu kriegen ! Z.B.: Wenn man jetzt am Anfang der Schwangerschaft 2 Wochen Krank geschrieben war und man jetzt wieder zum ende der Schwangerschaft Krank geschrieben ist und es jetzt 5 Wochen sind. Dann stehen einer Scwangerin nur 60% des Mutterschftsg. zu oder doch das volle ? Danke schon mal im voraus für die Antwort !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Mandy, Man muss da folgendes unterscheiden: Beschäftigungsverbote und Krankschreibung. Ein Beschäftigungsverbot unterscheidet sich von einer Krankschreibung. Sie haben bei einem Beschäftigungsverbot (allgemein oder individuell) keine Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten. Bei einer Krankschreibung erhalten Sie für die gesamte SS insgesamt nur 6 Wo. Lohnfortzahlung und danach Krankengeld von der KK. Was vorliegt, hängt vom Arzt ab. Gruß, NB


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