Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld

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Liebe Frau Bader, seit dem 06.06.01 bin ich im Mutterschutz. Jetzt habe ich erfahren, daß das Mutterschutzgeld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber erst 8 Wochen nach der Geburt auf einmal gezahlt wird. Ich bin Hauptverdiener und weiß nicht wie ich die Zeit bis dahin überbrücken soll. Ist das denn überhaupt korrekt so? Vielen Dank, Tanja


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Also ich habe bei Beginn des Mutterschutzes eine Abschlagszahlung der Krankenkasse in Höhe von DM 1000,- erhalten, die Differenzen die der Arbeitgeber tragen muss, kommen ganz normal wie jedes Gehalt vorher auch, nur reduziert durch die kalendertäglichen DM 25,- die von der Krankenkasse übernommen werden. Die Restzahlung der Krankenkasse erhältst du wenn du entbunden hast und die Bescheinigung einreichst.


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Hallo Tanja! Die Krankenkasse hat bei mir für die ersten 6 Wochen (vor der Entbindung) eine Abschlagszahlung gezahlt. Vom AG habe ich monatlich den Zuschuß bekommen, ganz normal als ob ich das Gehalt bekäme (natürlich entsprechend weniger, es war schon der richtig berechnete Zuschuß). Ich denke, daß man das mit dem Arbeitgeber absprechen können sollte, wie er den Zuschuß zahlt. Nach der Entbindung bekam ich dann von der KK den Restbetrag ausgezahlt. Der Zuschuß vom AG weiter wie gehabt, monatlich individuell berechnet. Bedenke auch, daß Du entsprechend weniger Mutterschaftsgeld bekommst, wenn Dein Kind früher als der ET kommt, aber nicht als Frühgeburt gilt. Das war bei mir so: 4 Tage vor dem ET kam mein Sohn, daher bekam ich auch für 4 Tage weniger Mutterschaftsgeld. Und weil man das vorher nicht weiß, zahlen die Krankenkassen den Restbetrag erst nach der Entbindung aus. Frag doch bei Deiner KK und beim AG mal nach, ob die nicht eine Abschlagszahlung leisten können, schildere Dein Problem. Es wäre doch sehr gemein, wenn die sich nicht drauf einlassen. Viele Grüße Andrea


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Hallo Tanja, bei mir war es so, daß ich zum Ende des Monats von meinem Arbeitgeber den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld und von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld bekommen habe, so daß ich letztendlich auf mein monatliches Nettogehalt gekommen bin. Liebe Grüße Carola


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Liebe FR. Bader ! Meine frage lautet : Ich bin über meinen Mann Versichert , was steht mir an Entbindungs´geld zu? Ich arbeite auf 630.- basis .Stehen mir dann einmalig 150.- DM von der Krankenkasse zu , oder 400.- DM vom Bundesversicherungsamt ? Ich gehe am 29.8.01 in Mutterschutz . und müsste ich das Entbindungsgeld beantragen ?


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Liebe FR. Bader ! ICH bin über meinen Mann versichert , und meine Frage lautet:Da ich auf 630.- DM Basis arbeite , wollte ich wissen was mir an Entbindungsgeld zusteht. Sind es 150.- DM von derKrankenkasse oder 400.- DMvom Bundesversicherungsamt ? Und muss ich es Beantragen ? Ich gehe am 29.8.01 in Mutterschutz . Viele Grüsse Melli .


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