Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld

Frage: Mutterschaftsgeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag (im öffentlichen Dienst), der am 6.8.2001 endet. Mein Mutterschutz beginnt am 9.8.2001. Nun meine Frage, wer zahlt das Mutterschaftsgeld, da ich ja dann arbeitslos bin und bekomme ich für die dazwischenliegenden Tage Arbeitslosengeld? Was passiert, wenn sich der Entbindungstermin nach vorn verschiebt? Danke Kerstin


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Kerstin, Du mußt Dich dann ab dem 07.08.arbeitslos melden und bekommst für 2 Tage Arbeitslosengeld (lächerlich). Das Mutterschaftsgeld zahlt dann ab dem 9.8.die Krankenkasse (aber nur in Höhe des Arbeitslosengeldes). Hierzu mußt Du mit einer Bescheinigung des AA und des Frauenarztes (über den errechneten ET)zu Deiner Krankenkasse. Wäre es nicht viel einfacher, wenn Dein FA den Entbindungstermin 3 Tage vorverlegen würde?Das ist bestimmt nicht rechtens, würde Dir aber sehr viel Rennerei ersparen. Liebe Grüße, Daniela.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Kerstin, du müßtest Dich für die dazwischenliegenden Tage arbeitslos melden und bekommst auch ALG. Dann bekommst Du für die 6 + 8 Wochen Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG über die Krankenkasse (bei gesetzlicher Versicherung), was aber nicht auf die ALG-Zeit angerechnet wird. Besser würdest Du kommen, wenn Du mindestens ein Tag in die Mutterschutzzeit hinein einen Arbeitsvertrag hast (mal mit Arzt reden ob er evtl. die Bescheinigung ein paar Tage eher ausstellen kann), dann bekämst Du nämlich ca. 90 % vom Netto der letzten 3 Monate ebennfalls über die Krankenkasse. Ein Verschieben des Termins nach vorn ändert nichts. Es verkürzen sich die 6 Wochen. Manche haben eben "Pech" (weniger als 6 Wochen) und andere "Glück" (mehr als 6 Wochen)... Außer bei einer Frühgeburt, dann bekommt man die fehlende Zeit hintendran gehängt und aus den 8 werden 12 Wochen. Viele Grüße Ines


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet.  Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...

Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...