Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader Irgendwie komme ich hier nicht richtig klar.Ich dachte immer das das Arbeitsamt wenn ich in den Mutterschutz gehe(15.12.) nichts mehr mit mir zu tun hat, weil das Geld von der Krankenkasse kommt. Vorhin ist ein schreiben vom Arbeitsamt gekommen das mein Antrag am 31.12 abläuft und ich die weiterzahlung beantragen soll.Nun dachte ich ja, weil ich am 15.12 in Mutterschutz gehe brauch ich nicht neu beantragen. Muß ich nun die weiterzahlung beantragen oder bekomme ich das Geld von der KK. Vielen Dank für Ihre Antwort Katrin
Hallo, was anderes fällt mir auchnicht ein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn Sie zu wenig Geld haben, kann es sein, dass sie in der Elternzeit auch ALG2 erhalten. Ich bin Alleinerziehend und habe auch ALG 2 erhalten solange ich in Elternzeit war. LG Sibs
Mitglied inaktiv
Wenn ihr ALGI vor dem Mutterschutz ausläuft, müssen/können sie ALGII beantragen, denn sobald sie keinen ANspruch mehr auf ALGI haben bekommen sie auch kein Mutterschutzgeld mehr von der KK sondern (falls ANspruch besteht) einfach das ALGII und dass dann auch über die ELternzeit. Mir ging es so, mein ALGI lief eine Woche vor MuSchu aus somit musste ich ALGII beantragen und bekam kein Mutterschutzgeld sondern einfach das ALGII. In vielen Landkreisen fallen Sozialgeld und ALGII zusammen. LG
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