Caelestis
Sehr geehrte Frau Bader, Noch eine Frage: Meine Tochter kam 13 Tage nach errechnetem Geburtstermin auf die Welt. Der Arbeitgeber hat seinen Anteil des Mutterschaftsgeldes entsprechend länger gezahlt. Bei der Krankenkasse sagte man mir nun, dass die ihren Anteil grundsätzlich nur für die 14 Wochen zahlt, auch wenn das Kind später kommt. Stimmt das? Ich dachte, die zahlt dann auch länger???
Hallo, der Mutterschutz verlängert sich entsprechend und muss auch entsprechend länger gezahlt werden. Liebe Grüße NB
Dojii
Die Krankenkasse muss hier auch länger zahlen. Der Mutterschutz nach Geburt beträgt immer 8 Wochen (wenn es keine Früh- oder Mehrlingsgeburt ist) - auch wenn das Kind später als errechnet geboren wird. https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/geburt-und-familie/mutterschaftsgeld/verlaengerung-schutzfrist-mutterschaftsgeld-2009110
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