Hallo! Das Problem als Frage zu formulieren ist schwierig, von daher beschreibe ich es ausführlich. Also, mal angenommen eine Frau hat ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis, bekommt ein Kind und geht dann in Elternzeit. Nach ca. 1,5 Jahren bekommt sie ohne ordentliche Kündigung ein Schreiben mit einer Abmeldebescheinigung von der Krankenkasse sowie von der Sozialversicherung, da der Betrieb geschlossen wurde. Daraufhin beschwert sich die Frau beim Bundesministerium, die Kündigung wird rückwirksam gemacht und AG muss Strafe zahlen, trotz Schliessung des Betriebs sei sie weiterhin angestellt. Eine erneute Anmeldung, v.a. bei der Krankenkasse, erfolgte jedoch nicht. Derweilen hat die Lebensgefährtin des ehemaligen AG ein neues Geschäft eröffnet und bald wieder geschlossen. Nun bekommt die Frau abermals eine Abmeldung der SV ohne vorherige Kündigung (krankenversichert ist sie seit der ersten "Kündigung" über ihren Ehemann), laut Aussage der Lebensgefährtin des AG sei die Frau aber nicht bei ihr angestellt, sondern noch bei ihrem alten AG. Ich weiß, äußerst verworren :-) Nun bekommt die Frau ein weiteres Kind während ihrer Elternzeit. Das Mutterschaftsgeld hat ihr die Krankenkasse aber verweigert, da sie in keinem Arbeitsverhältnis stehe. Das Bundesministerium rät ihr zu einer Klage gegen ihren AG. Hätte es in diesem Fall einen Sinn, den AG zu verklagen oder hätte die Frau da keine Chance? Und welchen Anspruch auf Elterngeld hätte sie theoretisch?
von chakstar am 21.06.2015, 12:14