Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf Krankenkasse Mutterschaftsgeld verweigern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf Krankenkasse Mutterschaftsgeld verweigern?

binade

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Mein Arbeitsvertrag lief zum 31.01. aus, Baby wurde am 01.04. geboren. Während der Schwangerschaft hatte ich ein Berufsverbot (Altenpflegerin). Ich meldete mich beim Arbeitsamt arbeitslos, dort wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht ginge, weil ich ein Berufsverbot hätte, ich solle zur Krankenkass gehen, die sagte mir, mein Vertrag wäre ausgelaufen und ich müsse mich arbeitslos melden. So ging es mehrfach hin und her, dass ich letztendlich, da es mir eh nicht so gut ging, mich bei meinem Mann familienversicherte, da ich ja versichert sein musste. Die Krankenkasse lehnt nun die Zahlung von Mutterschaftsgeld ab, da ich ja familienversichert sei. Ist das richtig?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, ist so korrekt - der FA hätte das komplette BV nicht ausstellen düfen - Sie können ja grds. arbeiten, nur eben nicht in allen Bereichen. Liebe Grüße NB


Ninja2015

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Hallo Binade, ist so wenn man familienversichert ist. Ich hatte einen Minijob und bin familienversichert, da bekommt man auch nichts. Du kannst Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen. Das sind allerdings die 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt nur 210€. Alles Gute. Ninja


Felica

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Vermute mal das BV war vom Arzt, statt vom AG. Das hat das ganze in die Wege geleitet. Das BV hätte nur bis zum Vertragsende bestehen dürfen. Dann hättest du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt, wärst damit selbst versichert gewesen und Mutterschaftsgeld wäre dann auch. Wegen Arbeit muss der AG das BV aussprechen. Mit Auslaufen deines Vertrages wäre die Gefährdung durch die Arbeit ja auch weg gewesen. Tipp wäre gewesen das BV durch den Arzt aufheben zu lassen. Blöde gelaufen. Ich würde bei der KK mal eine Ebene höher gehen und darauf hinweisen das es zu der Schieberei hätte nie kommen dürfen. Das Arbeitsamt hätte einspringen müssen oder die Krankenkasse. Siehe hier: https://krankengeld24.de/anspruch/97-arbeitslosengeld-oder-krankengeld-bei-beschaeftigungsverbot.html


Mitglied inaktiv

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Ich vermute dasselbe wie Felica, der Text läßt das vermuten, denn die Begründung für das BV war "Altenpflegerin". Das ist dann das Ergebnis eines wohlmeinend ausgestellten Gefälligkeitsattests durch den Arzt. Denn Arzt ist nicht für die Gefährdungen am Arbeitsplatz zuständig, das ist der Arbeitgeber. Zurecht verweigert die AfA das ALG1 und zurecht verweigert die Krankenkasse die Zahlungen. Mit BV nicht vermittelbar - kein ALG und auch nicht krank - daher kein Krankengeld. Wenn es korrekt gelaufen wäre, hätte der Arbeitgeber eine Ersatztätigkeit genutzt, die es in der Altenpflege immer auch gibt. Dann hätte es kein BV gebraucht. Anschließend hätte es ALG gegeben.


binade

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Vielen Dank für die Rückantworten: Mein Arbeitgeber hat zusammen mit der Frauenärztin dieses Berufsverbot gebilligt - es stand auch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Ich hatte auch keinen Minijob und war normal eigenständig versichert. Ich werde jetzt aber aufgrund der vielen Tipps mal eine Beschwerde an die Krankenkasse schicken, die letztendlich mich nicht richtig informiert hatte. Danke nochmals.


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