Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Erst mal vielen Dank für Ihre Antwort! Ich muß zwischen dem Ende des Erziehungsurlaubs und dem Anfang des neuen Mutterschutzes 3 WOCHEN arbeiten. Ich habe doch Urlaubsanspruch für insgesámt 17 WOCHEN(3Wochen+6Wochen MU+8Wochen MU)oder? Jahresurlaub war 32 Tage. Das wären doch für die 17 Wochen ca.10 Tage Urlaub,ist das richtig? Sie haben geschrieben nur für die vollen Monate,wie kann ich das verstehen? Vielen Dank LG Tatjana
Hallo, so individuell darf ich nicht antworten- bitte lesen Sie die Hinweise. Zu den ganzen Monaten: wenn man z.B. Mutterschutz hat bis zum 20.03. und geht ab 21.03. in EU hat man für den Monat 03 keine Urlaubsansprüche, weil der Monat nicht voll ist. Da sollte man sehen, dass man den Monat voll kriegt indem man die restlichen Tage Urlaub nimmt + erst dann in EU geht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Halo Frau bader, leider muß ich Sie korrigieren. § 17 BErzGG sagt doch ganz klar: "(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um ein Zwölftel kürzen. " Also gäbe es in Ihrem Beispiel sehr wohl für den Monat 03 VOLLEN Urlaubsanspruch, da es KEIN voller EU-Monat ist. Viele Grüße Désirée
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