Septemberkind29
Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit. Da mein Arbeitgeber aber Mitarbeiter abbauen muss, führe ich bereits Gespräche über meine Zukunft in diesem Unternehmen. Mir wird eine bezahlte Freistellung nach meiner Elternzeit für einen gewissen Zeitraum angeboten, d.h. ich bin so lange weiterhin angestellt, bekomme einen Teil meines letzten Bruttogehaltes monatlich ausgezahlt, aber gehe keiner tatsächlichen Erwerbstätigkeit nach. Da wir ein zweites Kind planen und dieses voraussichtlich während dieser bezahlten Freistellung geboren werden würde, wäre für mich interessant zu wissen, wie es denn dann mit dem Mutterschaftsgeld und Elterngeld aussehen würde. Würde mir beides zustehen? Wenn ja, wer bezahlt das Mutterschaftsgeld und auf welcher Grundlage wird die Höhe des Elterngeldes berechnet? Und was passiert mit der bezahlten Freistellung? Läuft diese weiter oder wird sie unterbrochen? Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, Nein, so geht es nicht. Entweder Sie erhalten den vollen Lohn oder das Elterngeld. Denn sie stehen ja in einem Arbeitsverhältnis und sind freigestellt. Das widerspricht sich mit der Elternzeit. Liebe Grüße NB
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