GW707
Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist 13 Monate alt und die Zahlung meines Elterngeldes ging nur bis Juni diesen Jahres. Elternzeit habe ich aber bis Ende September diesen Jahres, ich würde offiziell 1. Oktober wieder das arbeiten anfangen. Ich habe von Juli bis September kein Einkommen bezogen. Nun bin ich unerwartet erneut schwanger und Geburtstermin ist der 4. Dezember diesen jahres und Mutterschutz würde ca. 23. Oktober beginnen. Ich würde knapp 3 Wochen arbeiten. Meine Frage lautet, wie errechnet sich das Mutterschaftsgeld und das neue Elterngeld und lohnt es sich die 3 Wochen zu arbeiten oder soll ich meinen AG um Verlängerung der 1. Elternzeit bitten? Vielen Dank vorab. Freundliche Grüße
Hallo, für das Mutterschaftsgeld wenn Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit. Für das Elterngeld zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, hierbei werden von diesen ausgeklammert die Monate vom Mutterschutz sowie vom Elterngeld vom ersten Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wieviel Mutterschaftsgeld du bekommst, hängt ab, wie du nach deiner Elternzeit arbeiten wolltest. Also Vollzeit oder Teilzeit. Für das neue Elterngeld werden alle Monate mit Elterngeld von Kind 1 ausgeklammert, die im neuen Bezugszeitraum fallen. Die Monate Juli, Aug. und sept. zählen mit 0€ rein. Okt. Würde ausgeklammert werden weil ja Mutterschutz Leistungen.
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