Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, freut mich, dass Sie einen schönen Urlaub hatten!! Ich habe folgende Fragen: Ich bin seit 5 Jahren bei meinem jetztigen Arbeitgeber. Im September läuft mein befristeter Vertrag aus. Ab Oktober 02 bekomme ich dann Arb.losengeld. 1. Mein Baby soll Mitte Dez.02 kommen. Ab November bekomme ich dann Mutterschaftsgeld für 14 Wochen in Höhe des Arbeitslosengeldes (= 60% meines jetzigen Nettogehalts), richtig? 2. Wenn ich mich nach dem Mutterschutz ein paar Monate nur ums Baby kümmere und dann z. B. ab Okt.03 wieder auf Arbeitssuche gehe, habe ich dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und welches Einkommen würde dann zugrunde gelegt? Das von meinem jetzigen Arbeitgeber, d.h. würde ich dann wieder 60% meines jetzigen Gehalts als AL-Geld kriegen? Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!! Liebe Grüße Madita
Liebe Madita, 1. Wenn Sie arbeitlos sind, erhalten Sie mUtterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, stimmt also 2.Ja, die Zeit der Pause wird einfach abgezogen. Gruß, NB
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