Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld trotz Kündigung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld trotz Kündigung?

Elena1989

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ich wurde in der schwangerschaft gekündigt (wurde auch von der bezierksregierung genehmigt da kleines unternehmen).nun läuft mein arbeitsvertrag genau zum mutterschutz aus. d.h. ich muss mich nun freiwillig versichern weil ich mich im mutterschutz ja nicht arbeitslos melden kann. hab ich in der freiwilligen versicherung dann ein anrecht auf mutterschaftsgeld? und wenn von wem wird dieses bezahlt? mfg elena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich stelle mich an dieser Stelle auf den Standpunkt, dass sie dennoch Arbeitslosengeld eins erhalten können. Dies ist aber fraglich und wird oftmals nicht anerkannt. Die Idee, auf dem Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten, finde ich sehr pfiffig. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Und wenn du auf deinen vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtest und dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst (was du jederzeit widerrufen kannst)? Würdest du dann nicht ALG1 bzw die Krankenversicherung dazu bekommen? Gruß Sabine


SumSum076

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Denn musst du im Mutterschutz deine Krankenversicherung selber zahlen, dann musst du es während der Elternzeit auch. Es sei denn, du kannst dich famililienversichern. Gruß Sabine


Elena1989

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kann ich so einfach auf den mutterschutz verzichten? bin im bv wie läuft das denn dann ab? liebe grüße


SumSum076

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Hm...BV ist schwierig! Warum hast du es bekommen? Wenn du es bekommen hast, weil dein Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht ist, könntest du bei der ARGE vorsprechen und ja "jeden anderen Job" machen. Der sollte dann aber schwangerengeeignet sein. Da kannst du auf deinen MuSchu verzichten (vor der Geburt). Hast du es bekommen, weil deine Schwangerschaft so gefährdet ist, dass du nicht arbeiten kannst, kannst du dich ja für keinen Job zur Verfügung stellen..... Gruß Sabine


Elena1989

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sumsum vielen dank für deine antwort. ich habe nur ein bv aufgrund der arbeit, generell könnte ich also andere arbeiten übernehmen. aber wie geht es dann nach dem mutterschutz weiter? möchte ja in elternzeit gehen aber wer zahlt dann da die versicherung? liebe grüße


SumSum076

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Gehst du von einer Arbeitslosigkeit (gemeldet bei der ARGE) und dem Bezug von ALG1 aus in den Mutterschutz, erhältst du von der ARGE MuSchu-Geld ca in Höhe des Krankengeldes. Nach der Geburt kommt das Elterngeld hinzu (bzw wird im MuSchu mit MuSchu-Geld verrechnet). Gehst du dann so in die Elternzeit, bist du über die ARGE versichert. (das wäre aber ein Punkt, an dem ich nochmal genauer mit der Krankenkasse sprechen würde. Lies dazu zumindest mal die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministeroium, Seite 37/38) Gruß Sabine


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