Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld trotz Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld trotz Kündigung

Franziska1985

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Hallo Frau Bader! Kurz zu meiner Situation. Meine Tochter ist im Januar 2016 geboren und Baby Nummer zwei kommt im August zur Welt. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Im Januar diesen Jahres wurde ich wegen Betriebsaufgabe gekündigt. Eine Freundin erzählte mir vor ein paar Tagen, dass es möglich ist die Elternzeit vorzeitig (bevor der neue Mutterschutz beginnt) zu beenden um noch einmal Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben. Ist das denn in meiner Situation auch möglich? Also bezahlt die Krankenkasse trotzdem, auch wenn ich momentan keinen Arbeitgeber habe? Vielen lieben Dank schon mal für die Auskunft!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben doch kein Arbeitgeber mehr, in deshalb haben Sie keine Elternzeit und bekommen auch keinen Mutterschaftsgeld, außer den Einmalbetrag von 210 Euro. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Welche Elternzeit möchtest du beenden? Ohne Arbeitgeber hast du doch gar keine Elternzeit.


Mitglied inaktiv

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Nach der Kündigung hast du keinen Arbeitgeber mehr und damit auch keine Elternzeit mehr. Damit gibt es nichts zu beenden.


Franziska1985

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Ich wurde ja während der Elternzeit gekündigt. Ist die damit sofort beendet?


Himbeere2008

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Ja, ohne Arbeitgeber keine Elternzeit.


Mitglied inaktiv

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Die Elternzeit endet mit dem Datum, mit dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Das geht doch aus den Dokumenten hervor - es muss ein Schreiben der Aufsichtsbehörde geben, die die Kündigung in der Elternzeit zugelassen hat. Es ist ja auch eine Versicherungsfrage. Bist du denn seither krankenversichert, und wo?


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