Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld trotz alg 1

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld trotz alg 1

Mitglied inaktiv

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bekomme ich mutterschaftsgeld trotz das ich seit september alg 1 bezogen habe? das amt sagte mir gestern per telefon das mein geld ab heute eingestellt wird, mache ich jetzt minus und bekomm nur die 13 euro ohne den zuschuss von der krankenkasse? oder wie läuft das?


CKEL0410

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Sie können ganz beruhigt sein: Sie erhalten das Mutterschaftsgeld für die gesamte Schutzfrist für die Zeit von 6 Wochen vor dem mutmaßlichen bis zu 8 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung. Wenn Ihr Baby sich mehr Zeit lässt, verlängert sich der Anspruch entsprechend. Mutterschaftsgeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Während der Zeit des Mutterschafts- und Elterngeldbezuges bleibt Ihre Mitgliedschaft bei der AOK beitragsfrei erhalten. Daher könnte es sinnvoll sein, Elterngeld in halber Höhe, dafür aber für die doppelte Länge zu beantragen. Erst nach dem Elterngeldbezug müssen Sie sich dann um Ihren weiteren Versicherungsschutz kümmern. Dieses kann z.B. durch den Bezug des Restanspruchs von Arbeitslosengeld, durch eine Familienversicherung oder eine freiwillige Versicherung erfolgen. Lassen Sie sich doch einfach zu gegebener Zeit von den KollegInnen der AOK vor Ort beraten. Zunächst wünschen wir Ihnen aber eine schöne Schwangerschaft. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der AOK


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