Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin Studentin,habe aber einen festen AV bei einer Firma(Habe diesen Job im August angetreten,befinde mich noch in der Probezeit),so bei meiner KK bin ich z.Z. mit ca. 97 DM versichert (Studentenversicherung).. Meine Frage nun habe ich seitend der KK einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und wie sieht das bei dem AG aus??Muss der mir Mutterschaftsgeld zahlen?? Soweit ich weiss,bekommt man doch auch als Studentin Mutterschaftsgeld,wenn man Krankengeld bekommt,bekommt man das automatisch oder muss man das noch "abschliessen" bei der KK?? Danke und Ciao Danny
Liebe Danny, irgendwie kann ich Ihnen nicht folgen. Wenn Sie einen normalen Job haben, sind Sie auch verpflichtet, Abgaben an die KK zu zahlen (außer bei 630 DM-Job). Wieso Sie nur aufgrund des Studentendarseins KK zahlen, leuchtet mir nicht ein, mit der Probezeit hat das nichts zu tun. Dann bekommen Sie auch ganz normal Mutterschaftsgeld+ Zuschuß vom AG, wenn Sie vor Beginn des zehnten bis zum Ende des vierten Monats vor der Entbindung für mind. 12 Wochen in der gesetzl. KK eigenständig versichert gewesen sind oder eben in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
ot
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