Freya91
Guten Tag, leider habe ich im Internet nichts gefunden. Und hab ich ab dem 1.8.2017 einen neuen Arbeitvertrag als Fachkraft. Vorher war ich Azubi (bis zum 31.7.) Mit einem Verdienst von ca 940 euro. Ab dem 27.7. Gehe ich in den Mutterschutz (6 wochen vor ET und 8 Wochen nach Entbindung). Das Mutterschaftsgeld rechnet sich ja nach den letzten Verdiensten, aber jetzt hab ich ab 1.8. Ja einen ganz neuen Vertrag. Bleibt dies nun trotzdem beim Lehrgehalt? Im Netz stand das Lohnerhöhungen berücksichtigt werden... zählt ein neuer Vertrag bei dem man ja (in diesem Fall) um einiges mehr Verdient dazu? Blicke da nicht ganz durch ... Vielen Dank im vorraus und Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Mutterschutz bekämen Liebe Grüsse NB
chrissicat
Ja, dauerhafte Entgelterhöhungen sind bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und Zuschusses zu berücksichtigen. Bis 31.7. ist die Berechnungsgrundlage also dein Azubi-Gehalt und ab 1.8. das Gehalt einer Fachkraft.
Freya91
Vielen lieben Dank für die Antworten :)
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