Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld in der Elternzeit

Frage: Mutterschaftsgeld in der Elternzeit

stellina84

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Liebe Frau Bader, Zunächst meine besten Wünsche für 2018! Dann habe ich eine Frage: Eine Freundin hat mir erzählt, dass man, wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird, während des Mutterschutzes das volle Gehalt bekommt, das man auch während des ersten Mutterschutzes bzw. vor der Elternzeit bekam. Stimmt dies so? Und wie verhält es sich, wenn man Teilzeit in Elternzeit arbeitet? Berechnet sich das Mutterschaftsgeld dann ausschließlich aus dem aktuellen Teilzeit-Gehalt? Falls ja, wäre ja eine geringe Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit finanziell wenig attraktiv, wenn man noch ein weiteres Kind plant... Besten Dank für Ihre Antwort und viele Grüße Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man beendet die erste EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutteschutzes u bekommt das MG in Höhe von vollen Lohn. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Jein, das stimmt soooooo nicht. Um das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind zu bekommen, MUSS man die laufende !!! EZ beenden. Das kann man, auch ohne Zustimmung des AG. Man bekommt also nicht das Mutterschaftsgeld IN der EZ, sondern eben weil man die laufende EZ beendet hat. Macht Frau das nicht, gibt es zwei Optionen die dann eintreten: 1te: Sie bekommt nur den Teil von der KK von bis zu 13 € pro Tag, der AG muss nichts zahlen - da die Frau sich ja noch in der laufenden EZ zusätzlich befindet. Frau hat also EZ1 und Mutterschutz" die gleichzeitig laufen - verschenktes Geld und verschenkte EZ obendrauf. 2te: Sie arbeitet TZ innerhalb der EZ, dann gibt es die bis zu 13 € von der KK und die Differenz zum TZ-Lohn vom AG. Der TZ-Vertrag ist dann der aktuelle Vertrag und entsprechend Maßstab. Beendet sie dagegen die EZ und damit auch die auf die EZ befristete TZ-Tätogkeit, ist der VZ-Vertrag der aktuell gültige - und damit gibt es das volle Mutterschaftsgeld. Es gilt beim Mutterschaftsgeld also immer, was ist aktuell gültig. Und da ist völlig einerlei was vorher war. Davon ab, arbeitet man innerhalb der EZ in TZ, erhöht man das neue EG. wenn Drau dagegen nicht arbeitet innerhalb der EZ und die Kinder haben keine extrem geringen Altersabstand, dann gibt es im schlechtesten Fall nur 300 € Mindestsatz EG, plus evtl Geschwisterbonus. Den für das neue EG ist es egal wie lange Frau in EZ ist/war, es werden allerhöchstens 14 Monate ausgeklammert bei EG Plus, sonst nur 12 Monate, plus Mutterschutzzeiten. Deshalb profitiert Frau auf jeden Fall von TZ in EZ wenn weitere Kinder geplant sind. Für das Mutterschaftsgeld ist es, wie oben geschrieben, eh egal - solange Frau PÜNKTLICH die EZ zum neuen Mutterschutz beendet. Den nachträglich geht nicht mehr, es wird frühstens ab dem ersten Tag der Mitteilung gezahlt.


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