Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld für Selbständig - freiwillig gesetzlich versichert

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschaftsgeld für Selbständig - freiwillig gesetzlich versichert

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Abend Frau Bader, ich bin seit Mai 2005 selbständig. Habe jedoch vom 23. August 2008 bis zum 27.Juni 2010 eine Fachoberschule besucht und Schülerbafög für diesen Zeitraum erhalten.Zudem war ich in diese Zeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse in einem Studententarif versichert. Ich habe allerdings den Gewerbeschein weiterhin behalten, da man ja zum Bafög bis zu 400,-€ mtl hinzuverdienen darf. Ab den 28.Juni 2010 bin ich in der gesetzlichen Krankenkasse als Selbständige geblieben und habe mein Gewerbe ab diesen Zeitraum wieder voll ausgeübt. Im April diesen Jahres habe ich dann den Krankentagegeldtarif hinzugenommen, um als Selbständige den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu bekommen. Nach Aussage der Krankenkasse, wird das Mutterschaftsgeld nach dem Steuerbescheid des letzten Kalenderjahr - hier 2010 - bei den Selbständigen berechnet. Sowie eigentlich auch beim Elterngeld. Bei der Elterngeldstelle zählt leider das Schülerbafög nicht als Unterbrechung oder Einschränkung der Selbständigkeit, auch wenn die Schule Vollzeit war. Nur eine Unterbrechung z.B. kurz vorm Mutterschutz durch eine Arbeitlosenmeldung führt dazu, dass man die letzten 12 Monate (Nachweis als BWA oder ähnliches) als Grundlagenberechnung genommen wird. In diesem Falle Juli´10 bis August´11. Somit fällt natürlich auch die Summe des Elterngeldes höher aus, als mit dem Steuerbescheid von 2010. Nun meine Frage Gibt es bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes auch noch eine andere Möglichkeit als der Steuerbescheid von 2010? Leider fand ich dazu nirgends eine gesetzliche Grundlage und die Krankenkasse hielt sich bis jetzt auch bedeckt. Über einen hilfreichen Tip wäre ich sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen luena


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich bekomme eigentlich einen Kita-Zuschuss von 300 Euro. Auf der Gehaltsabrechnung während des Mutterschutzes ist dieser aber nicht drauf und ist auch nicht ausgezahlt worden. Ist das richtig? In der Änderung des Vertrages steht 'Frau XY wird ab dem 1.7.23 zusätzlich zum Monatsgehalt ein Arbeitgeberzuschuss für nicht-schulpflichtige Kinder ...

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...

Guten Tag,  die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet.  Steht mir nun für die Berechnung de ...

Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...

Hallo Frau Bader,  bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet.  Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...

Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet.  Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...