KN
Sehr geehrte Frau Bader, gerne möchte ich von Ihnen wissen, ob es zu Abzügen des "verlängerten" Elterngeldes für das 1. Kind kommt, wenn man im gleichen Zeitraum Mutterschaftsgeld für das 2. Kind erhält? In meinem konkreten Fall sieht es wie folgt aus: Meine Tochter ist am 06.08.2013 auf die Welt gekommen. Mein Elterngeld lasse ich mir auf 20 Monaten auszahlen, also bis Mai 2015. Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt. Nun bin ich erneut schwanger und erwarte mein 2.Kind Mitte Oktober. Ich plane meine Elternzeit für das 1. Kind zum 29.08 zu verkürzen, um ab dem 30.08 wieder im Mutterschutz zu sein. Das heißt, dass ich im Zeitraum 30.08 bis voraussichtlich 07.12 neben meinem Elterngeld für das 1. Kind auch mein Gehalt in Form des Mutterschaftsgeldes der KK und AG Zuschuss erhalten würde. Irgendwo habe ich mal gehört, dass es zu Abzügen beim Elterngeld oder beim Mutterschaftsgeld kommt, wenn man beides bezieht. Als Tipp wurde geraten, dass man die urspr. verlängerte Auszahlungsphase des Elterngeldes (1. Kind) widerspricht und sich die Summe vor Beginn des Mutterschutzes (2. Kind) in einer Summe auszahlen lassen sollte. Stimmt das? Vielen Dank und viele Grüße kn
Hallo, im 2. Bezugsjahr nicht Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nö. Alles gut. Dein Bezug ist ja vorbei dann und Du bekommst nur das was Du da aufgehoben hast. Das was Du meinst war vermutlich die Umstellung der H4 Bezieher, als das Elterngeld dann als Einkommen angesehen wurde. Die haben es sich fix auf einmal auszahlen lassen weil es eine zeitlang noch anrechnungsfrei war. Für Deine. Fall spielt das keine Rolle. P.S. Gutes Timing habt ihr da gewählt :-)
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