Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld für 2. Kind nach vorzeitiger Beendigung Elternzeit 1. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld für 2. Kind nach vorzeitiger Beendigung Elternzeit 1. Kind

Sunshine1982

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Hallo Frau Bader, aktuell erwarte ich mein 2. Kind und bin unsicher, ob mir in meiner Situation Mutterschaftsgeld zusteht. Vor der Geburt meines 1. Kindes war ich freiwillig gesetzlich versichert, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze lag. Nach der Geburt und während der Elternzeit war ich zunächst kostenfrei familienversichert. Da mein Mann aktuell auch kein Einkommen hat, bin ich aktuell (immern noch in Elternzeit für das 1. Kind) wieder in meiner gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert, allerdings ohne Anspruch auf Krankengeld. Ich zahle mangels Einkommen den geringsten Beitrag, also rund €150. Nun habe ich meinem AG gegenüber die Elternzeit für das erste 1. Kind zum Beginn der Mutterschutzfrist für das 2. Kind (Anfang August) vorzeitig beendet. Jetzt frage ich mich, ob mir während der Mutterschutzfrist wieder Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus Aufstockung durch den AG zusteht? Ist es ein Problem, dass ich aktuell keinen Anspruch auf Krankengeld habe? Oder genügt die Tatsache, dass ich während der Mutterschutzfrist kein Arbeitsentgelt erhalte, da ich aufgrund der Mutterschutzfrist ein Beschäftigungsverbot habe? Zudem frage ich mich, was eigentlich mit meiner Krankenversicherung während der Mutterschutzfrist passiert? Muss während der Mutterschutzfrist wieder mein AG Beiträge abführen? Oder bleibt es bei den €150, die ich für die freiwillige Versicherung aufbringe, bzw. muss ich diese trotz Mutterschutz weiterhin bezahlen? Vielen Dank und viele Grüße, Sunshine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, würden Sie den ohne Mutterschutz über der Beitragsbemessungsgrenze liegen? Liebe Grüße NB


Sunshine1982

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Hallo Frau Bader, ohne Mutterschutz für das 2. Kind wäre ich nach wie vor in unbezahlter Elternzeit für das 1. Kind. Somit hätte ich kein Einkommen. Ohne Elternzeit für das 1. Kind würde ich wieder arbeiten und läge dann wieder über der Beitragsbemessungsgrenze. Ich hoffe das hilft weiter? Viele Grüße und vielen Dank, Sunshine


Sunshine1982

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Hallo Frau Bader, ich habe noch einmal über Ihre Rückfrage nachgedacht und glaube sie falsch verstanden zu haben. Sollte ich ab Ende der 1. Elternzeit und Beginn der Mutterschutzfrist für das 2. Kind (also Anfang August 2014) wieder arbeiten, läge ich für das Kalenderjahr 2014 unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Knapp könnte es höchstens dann werden, wenn die Montae Januar und Februar 2014, in denen ich noch den Höchstsatz Elterngeld für das 1. Kind bezogen habe, zum Arbeitsentgelt hinzugerechnet würden. Dann könnte ich ggf knapp über die Beitragsbemessungsgrenze 2014 rutschen. Angenommen ich bliebe auch bei der Annahme ich hätte ab August 2014 wieder volles Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze: Müsste mich dann mein AG für die Mutterschaftzeit gesetzlich pflichtversichern? Und was bedeutet das für den Anspruch auf Mutterschaftgeld? Entschuldigen Sie bitte meine lange Antwort. Vielen Dank und viele Grüße, Sunshine


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