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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage an Sie bzgl. der Errechnung des Mutterschaftsgeldes im Mutterschutz. Zur Info: mein ET ist am 21.08.01 und somit der errechnet Beginn Mutterschutz am 10.07.01. Zur Zeit habe ich einen Firmenwagen, den ich versteuern muß (geldwerter Vorteil und Kilometer). Diesen Firmenwagen werde ich schon am 01.06. abgeben, da ich noch viel Resturlaub habe und sich das Behalten wegen der Hohen Steuerabzüge nicht lohnt. Nun geht es um die Berechnung meines Mutterschaftsgeldes. Ich habe gehört, dass normalerweise die letzten 3 Nettogehälter als Grundlage des Mutterschaftsgeldes genommen werden. Da ich aber das Auto in den letzten drei Monaten versteuert habe (welches ich ja aber im Mutterschutz nicht mehr besitze) ist mein Nettogehalt um einiges geringer als es ohne Firmenwagenversteuerung wäre. Gibt es eine Möglichkeit, dass man bei der Berechnung des Mutterschutzgeldes von meinem eigentlichen Bruttogehalt ausgeht und dann ausrechnet, wie hoch mein Nettogehalt ohne Firmenwagenversteuerung wäre? Kann ich dies bei meinem Arbeitgeber beantragen? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort. Ich hoffe, mein Anliegen ist nicht zu verwirrend geschrieben :-) Viele Grüße Claudia
Liebe Claudia, es gilt das Gehalt der letzten 3 Mo. vor Schutzfrist. Der Wagen stellt einen geldwerten Vorteil da und wird behandelt wie Gehalt. Wenn der Mutterschutz Mitte Juli beginnt, Sie aber schon 1 1/2 Mo. eher den Wagen abgegeben haben, wirkt sich dies auf das MG aus. Ich wüßte nicht, wie das zu umgehen ist. Gruß, NB
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