Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld/Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld/Elterngeld

OoMause_JuleoO

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Hallo Frau Bader, folgendes: ich befinde mich momentan in Elternzeit,welche ich für 1 Jahr eingereicht habe ( kind Geb. 21.12.2011). Laut schriftl.Bescheid des Arbeitgebers trete ich meine Arbeit am 14.02.2013 wieder an. Nun bin aber erneut schwanger ( vorrs.Geb.termin ist der 6.2.2013),Mutterschutz beginnt am 26.12.2012 und endet am 09.04.2013 Ich habe schon einen Antrag beim Arbeitsgeber eingereicht,dass ich erneut für 1 jahr nach der Geburt in EZ gehen möchte. Nun meine Frage: bekomm ich in den zwei Monaten jan/Feb 2013 Mutterschutzgeld von der Krankenkasse ? Den mindestsatz oder höher (also ich noch berufstätig war? ) und wie errechnet sich der Satz an Elterngeld ? Beziehen sich dann die Einkünfte darauf,bevor ich mit dem ersten Kind in Elterzeit gegangen bin? also ist der satz genauso hoch ? Ich arbeite im Kindergarten (öffentlicher Dienst) Liebe Dank im Vorraus für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, Sie bekommen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Sie bekommen den Lohn, den sie bekämen, wenn Sie wieder arbeiten würden. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Du bekommst für die Zeit vom 26.12.12 bis 13.2.2013 beim Mutterschaftsgeld nur den KK-Anteil von 13 Euro pro Tag, weil du in dieser Zeit noch in Elternzeit bist. Vom 14.02. bis Ende Mutterschutz erhältst du zusätzlich/anteilig den Zuschuss vom AG bis zum alten Gehalt. Es wäre evtl von Vorteil, die laufende EZ vorzeitig zu beenden und zwar zum Tag vor dem MuSchu-Beginn. Dann bekämst du nämlich während des ganzen MuSchu auch den Zuschuss vom AG. Also das volle MuSchu-Geld wie beim ersten Kind auch. Das Elterngeld berechnet sich bei dir aus dem Einkommen von vor der ersten Geburt, weil deine Kinder weniger als 1 Jahr und drei Monate auseinander sind. Denn es zählt das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Aber Mutterschaftsgeld-Monate und Elterngeld-Bezugsmonate fallen raus. Bei dir fällt also raus (rückwärts): Februar und Januar 2013 wg MuSchu-Geld. Das Jahr 2012 wg Elterngeld-Bezug. Dezember und November 2011 wg MuSchu-Geld. Dann wird auf das Einkommen (rückwärts) zurückgegriffen: Oktober 2011 bis November 2010. Gruß Sabine


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