hallo,
eien kurze frage, wie läuft das mit dem mutterschaftsgeld die 6 wochen vorher u 8 wochen nachher. läuft das automatisch oder muss ich das beantragen? sind beide gelder voher/nachher hälfte krankenkasse/ hälft arbeitgeber?
mein mann möchte gern den 8. und 9. monat mit mir zusammen elternzeit machen. wann muss er den antrag abgeben, wg der gehaltsnachweise der letzten 12 monate.
vielen dank
katrin
von
katrindd
am 02.10.2012, 11:48
Antwort auf:
mutterschaftsgeld/elterngeld
Hallo,
man bekommt vom Frauenarzt eine Bescheinigung auf der vermerkt ist, dass man sie dem Arbeitgeber und der Krankenkasse einreichen soll. Dann läuft automatisch.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2012
Antwort auf:
mutterschaftsgeld/elterngeld
Dazu muss man die Bescheinigung, die man ca 7 Wochen vor Geburt vom Arzt bekommt, ausfüllen und an die Krankenkasse und den Ag geben. Dann bekommt man 13 Euro von der KK und den Rest zum Gehalt vom AG.
Wenn der Vater den 8. und 9. Lebensmonat Elternzeit machen möchte, dann muss er die Anmeldung dazu zwischen 7 und 8 Wochen vor Elternzeitbeginn beim AG abgeben. Gehaltsnachweise werden für die 12 Monate vor der Geburt gebraucht, egal wann die EZ genommen wird.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.10.2012, 21:42
Antwort auf:
mutterschaftsgeld/elterngeld
hallo,
vielen dankl für die info. gilt die bescheinigung auch für die 8 wochen nach der geburt? also kann man den elterngeldantrag vom mann auch gleich mit abgeben.
lieben dank
katrin
von
katrindd
am 04.10.2012, 21:57