Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Elternzeit

Frage: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Elternzeit

Titius2810

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Hallo Frau Bader Ich habe ein paar Fragen zum Mutterschaftsgeld, Elterngeld (beides bei ALG1) und Elternzeit Zum Mutterschaftsgeld: Der Mutterschutz beginnt ja meistens im Monat. Wie wird das Mutterschaftsgeld gezahlt? Bekommt man anteilig ALG1 bis zum Beginn des Mutterschutzes und anteilig Mutterschaftsgeld ab diesem Zeitpunkt? Oder bekommt man den gesamten Monat nur ALG1 oder nur Mutterschaftsgeld? Ein Bearbeiter der AfA hat mir gesagt, das die Zahlungen schon eingestellt wurden, daher bin ich etwas verunsichert, weil ich dann fast einen Monat kein Geld bekommen würde. Zum Elterngeld: Im Antrag muss man bei Punkt 9 und 10 angeben, wie das Elterngeld berechnet werden soll. Wenn man arbeitslos ist bekommt man ja nur den Mindestbetrag von 300 €. Das ist verständlich. Aber man muss angeben, ob man innerhalb der letzten 12 Monate vor der Entbindung gearbeitet hat. Das ist bei mir der Fall. Mann kann doch allerdings nicht beide Punkte ankreuzen „Mindestbetrag von mtl. 300 Euro“ (“Erklärung zum Einkommen“ entfällt) Und Einkommen aus Erwerbstätigkeit „ja“ (weiter mit „Erklärung zum Einkommen“) Allerdings wäre beides in meinem Fall richtig. Was muss man da beachten? Zur Elternzeit: Mein Verlobter nimmt ab der Geburt bis zum 6. Lebensmonat Elternzeit. Ich nehme von der Geburt bis zum 12. Lebensmonat. Ist das machbar und wie kann man die Zahlungen des Elterngeldes aufteilen? Wenn ich es richtig verstanden habe, würden wir nur 6 Monate bekommen und dann für beide zusammen oder kann man das auch auf das Jahr verteilen? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner komplexen Fragen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mutterschaftsgeld wird taggenau abgerechnet. Sie bekommen das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in der Höhe des Arbeitslosengeld 1. da sie einen letzten zwölf Monaten gearbeitet haben, müssen Sie das ankreuzen, auch, wenn sie dieser Zeit ebenfalls arbeitslos gewesen sind. Es kann durchaus sein, dass sie mehr als die 300 € bekommen. Beide Eltern können bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen, die 14 Monate, in denen man Elterngeld bezieht, können sich die Eltern frei verteilen. Bitte berücksichtigen Sie, dass, wenn Sie beide Elternzeit nehmen, wo keine staatlichen Leistungen erhalten werden, auch kein Hartz IV. Liebe Grüße, NB


Mogli18

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Hallo Zum Mutterschutzgeld : Da Du im Mutterschutz dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst bekommst Du von denen auch nichts mehr. Antrag auf H4 wäre zu stellen, oder je nach Partner eben nichts 8 wenn er genug hat ) oder Wohngeld vielleicht ? Elterngeld : Kreuze arbeit innerhalb der 12 Monate an und fülle aus wie es war. Ab ALG1 dann eben ALG1 eintragen und Bescheid beifügen. Elternzeit : Du meinst nun aber ohne Elterngeld ? Du hast in dem Sinne keine Elternzeit, die hat man nur, wenn man einen Arbeitgeber hat. was da nun genau ratsam bei Euch ist ist kompliziert, da die Frage offen bleibt wie ihr das finanzieren könnt. Er bekommt in der Elternzeit MIT Elterngeld ja nur 67% seines Verdienstes. Du weisst gar nicht wo Du landest.


SumSum076

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Mutterschaftsgeld und ALG1 werden dann anteilig gezahlt! Wird ALG1 im Voraus gezahlt? Mutterschaftsgeld wird meist mitten im Zeitraum gezahlt, daher kann man schon mal eine Weile ohne Geld da stehen! Bei EG: Da du in den letzten 12 Monaten mal gearbeitet hast, musst du beim EG-Antrag ankreuzen "Erwerbstätigkeit ja", denn du bekommst nicht automatisch nur den Mindestbetrag, nur weil du zu Beginn der Elternzeit arbeitslos bist. Je nach dem wie lang du schon arbeitslos bist, kann es auch mehr sein! Und da du gearbeitet hast, würde das EG anders auf zB H4 angerechnet. Bei EG für euch beide: Ja, du kannst Elternzeit (bzw Freistellung bei der ARGE) für 1 Jahr bekommen und dein Partner 6 Monate Elternzeit. Bei EG müsst ihr 14 Zahlungen unter euch aufteilen. Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, gehen die ersten 2 schon mal für dich drauf! Dein Partner muss auch mindestens 2 nehmen. Beleiben noch 10, die ihr aufteilen könnt. Sie müssen auch nicht am Stück genommen werden. Gruß Sabine


Mogli18

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Bekommt man da echt noch ALG1 im Mutterschutz ? Ich dachte immer das bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Vermittlung zur Verfügung steht ?


Titius2810

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Danek schon mal für die Antworten :-) @Mogli18: Davon abgesehen, dass kein AG eine Schwangere im 8. Monat einstellt stehe ich dem Arbeitsmarkt rein theoretisch bis heute zur Verfügung, da mein Mutterschutz erst morgen (am 26.05.2012) beginnt. Daher war ich mir unschlüssig, ob ich für den Zeitraum vom 01.05.-25.05.2012 ALG1 bekomme oder nicht. @SumSum076: Mein ALG1 bekomme bzw. habe ich immer am Ende des Monats rückwirkend bekommen. Ich werde dann sehen, ob ich noch was kriege, ansonsten werd ich mich wohl noch mal bei denen melden müssen. Und danke für die Hilfe mit dem Antrag, dann kann ich das schon fertig machen und den Rest ausfüllen, wenn meine Kleine da ist :-) Naja, gearbeitet habe ich allerdings leider bis zum 31.07.2011 (wäre also ein Monat). Trotzdem ist ja Erwerbstätigkeit da. Es wird zwar wahrscheinlich trotzdem der Mindestbetrag rauskommen, aber so müsste es ja richtig sein, dass ich das angebe.


Titius2810

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Hallo, vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schon sehr geholfen. Ich habe noch eine kleine Frage hinten dran: Man muss ja für die letzten 12 Monate VOR dem Mutterschutz das Nettoeinkommen mitteilen. Mein Mutterschutz hat am 26.05.2012 begonnen. Muss ich dann jetzt für das Nettoeinkommen von Mai 2011 bis April 2012 oder von Juni 2011 bis Mai 2012 nehmen. Das ist das einzige, was ich gerne noch wissen würde. Vielen Dank schon mal!


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