Bolzer80
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich in o.g. Anliegen an Sie, da ich unterschiedliche Aussagen seitens AG und Krankenkasse erhalten habe. Ich bin in der 30.ssw und erwarte mein viertes Kind im September. Ich befinde mich derzeit aufgrund frühzeitiger Wehen & Blutungen im Beschäftigungsverbot. Meine Elternzeit vom 3. Kind und die entsprechende Teilzeittätigkeit habe ich zum 31. Juli gekündigt, am 1. August beginnt die Mutterschutzfrist. Jetzt würde ja mein Nettoverdienst der drei Monate vor Mutterschutzfrist meines 3. Kindes in die Mutterschaftsgeld Berechnung fürs 4. Kind einfließen. Zwischen meinem 2. Und 3. Kind habe ich das halbe Jahr vor Geburt des 3. Kindes Teilzeit gearbeitet, jedoch nicht mehr in Elternzeit (da 3,5 Jahre zwischen den beiden Kindern liegen). Der Teilzeitvertrag war allerdings befristet bis zum 30.4.2019, und stellte eine befristete Vertragsänderung zu meinem Vollzeitvertrag dar. Zwischen meinem 1. Und 2. Kind habe ich Vollzeit gearbeitet. Jetzt meine Frage: Welches ist nun die richtige Grundlage für die Mutterschaftsgeld- Berechnung? Die drei Monate vor Geburt meines 3. Kindes oder meines 2. Kindes? Ich war nicht durchgehend in Elternzeit tätig, jedoch in befristeter Teilzeit. Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Die vielen Schwangerschaften machen es etwas kompliziert. Vielen Dank Gruß Bolzer80
Hallo, Leider verstehe ich nicht so ganz, was Ihre aktuelle Situation ohne Elternzeit wäre. Das ist auf jeden Fall die Grundlage für das Mutterschaftsgeld unabhängig davon, was Sie in den letzten drei Monaten verdient haben. Liebe Grüße NB
mellomania
befristet bis 30.4.19? oder 20? welcher vertrag lief direkt vor Mutterschutz? das zählt.
Bolzer80
@mellomania: danke für deine Hilfe! Mein Basis Arbeitsvertrag (Vollzeit 40h) stammt aus 2009. Seitdem habe ich immer wieder befristeteVertragsänderung erhalten. Nach meinen 2. Kind Teilzeit in Elternzeit bis 30.4.2017. Dann "nur" Teilzeit (ohne Elternzeit) befristet durch den AG (damit ich meinen Anspruch auf Vollzeitvertrag nicht verliere) bis 30.4.2019, wobei ich dann ja im November 2017 wieder im muschu meines 3. Kindes gegangen bin. Seit Oktober 2019 arbeite ich wieder Teilzeit in Elternzeit, was ich dann jetzt zum 31.juli gekündigt habe, da mein muschu des 4. Kindes am 1.august startet. Die Datumsangaben passen alle ;) Dankeschön!!
Felica
Die TZ-Tätigkeit war befristet auf die TZ? Dann ist der VZ -Vertrag maßgeblich für den mutterschaftslohn. Den du hast ja die laufende EZ und damit die damit verbundenen Tz fristgerecht gekündigt zum neuen mutterschutz. Damit ist am ersten Tag des Mutterschutz der VZ-Verttag aktiv. Mutterschsftslohn wird immer nach dem aktuell geltenden Vertrag bezahlt. Ist also recht einfach.
Bolzer80
Hallo Felica, vielen Dank für deine Antwort! Ja die Teilzeit war immer befristet. Aber auch obwohl die Teilzeit zwischen zweiten und dritten Kind nicht in Bezug zur Elternzeit stand gilt dann der VZ Vertrag? Hast du ein Gesetzesauszug? Danke! LG Julia
Felica
Ja, auch dann würde ich mal ganz stark meinen. Den die TZ war ja befristet und nach der Befristung ist dann automatisch der VZ-.Vertrag wieder eingesprungen. Grundlage dazu steht im Mutterschutzgesetz: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-regelungen-gelten-fuer-den-mutterschutz--wenn-ich-waehrend-der-elternzeit-wieder-schwanger-werde-/125104
Bolzer80
Vielen Dank Felicia! Dann werde ich das mal so weitergeben an meine KK/Arbeitgeber ;) Da es bei mir über 20h Unterschied in der Wochenarbeitszeit ausmacht wollte ich dem ganzen auf die Spur gehen. Liebe Grüße Julia
Felica
Alles gute
Bolzer80
Vielen Dank Frau Bader! Ohne Elternzeit würde dann mein VZ aus 2009 gelten. Alle folgenden Teilzeitverträge waren befristet ausgestellt und stellten nur ein "Änderungsvertrag" zu 2009 dar. Wird dann ein fiktives Gehalt berechnet (aktueller Stundensatz mit 40h Wochenarbeitszeit gem. VZ Vertrag) oder werden tatsächlich die letzten 3 Monate aus der Vergangenheit genommen in denen ich VZ Gehalt bezogen habe? Danke!! Gruß Julia Bolz
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