Mitglied inaktiv
Wie es aussieht wird mein krümel bald zur Welt kommen und als ich auf der KK nachfragte wie es denn dann mit dem Mutterschaftsgeld aussieht, da sie mir ja das Geld für die 6 Wochen im voraus bezahlt haben, meinte die Mitarbeiterin dort, dann habe ich Pech, das wird dann mit dem Geld für die 8 Wochen hinterher verrechnet. Ist es aber nicht so, das wenn es zur Frühgeburt kommt mir eh 12Wochen zustehen und die zeit die ich vorher nicht nehmen konnte hinten rangehängt wird. Die Dame dort meinte - NEIN. Was ist denn nun richtig, werde ich finanziell bestraft wenn mein Baby 4 Wochen zu früh kommt? LG und Danke im voraus Ina
Liebe Ina, für die Feststellung, ob eine Frühgeburt vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend. Bei einer Frühgeburt verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist auch um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte, zusätzlich zu der zwölf-Wochen-Frist. Etwas anderes gilt, wenn eine Frühgeburt im mediz. Sinne nicht vorliegt, aber die Geburt vor dem errechneten Termin stattfindet. In diesem Fall verkürzt sich deie tatsächliche Schutzfrist vor der Entbindung. Mutterschaftsgeld wird für die genannten Schutzfristen bezahlt. Alles Gute für Sie und Ihren Krümmel. N. Bader
Mitglied inaktiv
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