Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld bei vorzeitiger Entbindung

Frage: Mutterschaftsgeld bei vorzeitiger Entbindung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie es aussieht wird mein krümel bald zur Welt kommen und als ich auf der KK nachfragte wie es denn dann mit dem Mutterschaftsgeld aussieht, da sie mir ja das Geld für die 6 Wochen im voraus bezahlt haben, meinte die Mitarbeiterin dort, dann habe ich Pech, das wird dann mit dem Geld für die 8 Wochen hinterher verrechnet. Ist es aber nicht so, das wenn es zur Frühgeburt kommt mir eh 12Wochen zustehen und die zeit die ich vorher nicht nehmen konnte hinten rangehängt wird. Die Dame dort meinte - NEIN. Was ist denn nun richtig, werde ich finanziell bestraft wenn mein Baby 4 Wochen zu früh kommt? LG und Danke im voraus Ina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Ina, für die Feststellung, ob eine Frühgeburt vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend. Bei einer Frühgeburt verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist auch um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte, zusätzlich zu der zwölf-Wochen-Frist. Etwas anderes gilt, wenn eine Frühgeburt im mediz. Sinne nicht vorliegt, aber die Geburt vor dem errechneten Termin stattfindet. In diesem Fall verkürzt sich deie tatsächliche Schutzfrist vor der Entbindung. Mutterschaftsgeld wird für die genannten Schutzfristen bezahlt. Alles Gute für Sie und Ihren Krümmel. N. Bader


Mitglied inaktiv

Beitrag melden


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Werte Frau Bader, unser Sohn wurde 9 Tage früher als vom FA errechnet geboren. Die KK hat nun das Mutterschaftsgeld nicht für die vollen 14 Wochen = 98 Tage (6 Wo. vor/8 Wo. nach der Geburt) gezahlt, sondern nur für 89 Tage. Ist das rechtens? Wo kann ich die gesetzliche Grundlage dazu finden? Vielen Dank im Voraus. Heike

Wer zahlt bei Arbeitslosen in den 8 Wochen nach der Entbindung das Mutterschaftsgeld? In den 6 Wochen vor der Entbindung sollte es ja die Agentur für Arbeit nach dem L 9 AL 35/04 vom Hessischen LSG vom 20.08.2007 übernehmen (auch wenn die entsprechenden Bearbeiter von diesem Gedanken alles andere als begeistert sind). Oder fällt dieses Geld dann vö ...

Hallo Frau Bader, unser Sohn kam am 12.12. (Termin wäre 31.12. gewesen) mit einem Gewicht unter 2500g zur Welt, weswegen ich eine entsprechende Bescheinigung im Krankenhaus für die Krankenkasse wegen Mutterschutz erhalten habe. Somit belief sich die Mutterschutzfrist nicht auf 8 Wochen, sondern 12 Wochen nach der Geburt und endete somit zum 25.3 ...

Hallo Meine Frau und ich haben eine Isci ( künstliche Befruchtung )machen lassen, es hatte auch beim ersten Mal geklappt. Kosten hatten wir selbst bezahlen müssen da ich 53 j bin und meine Frau 39 j alt ist. Jetzt haben wir das problem das die Private Krankenversicherung die Entbindung nicht bezahlen will. Kann sowas sein ? Verstehe nicht wa ...

Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...

Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...

Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen.  Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...