Florentina046
Hallo Frau Bader, ich habe einen Hauptjob (angestellte Ärztin am Universitätsklinikum) und einen Nebenjob (bei Evangelischem Kirchenkreis als Organistin, 4,5 Stunden pro Woche, monatliches Gehalt, ca 320 Euro). Im Nebenjob zahle ich keine Beiträge zur Krankenversicherung aber zur Rentenversicherung. Die Krankenkasse hat mir nun gesagt, dass ich nur für den Hauptjob Mutterschaftsgeld bekomme (13 EUR pro Tag) und der Rest dann der Hauptarbeitgeber zuschießt. Bei dem Nebenjob gehe ich also leer aus, weil das Gehalt da ja auch im Mutterschutz nicht weitergezahlt wird. Ist das wirklich richtig so? Ich darf also nicht als Organistin weiterarbeiten, weil ich in Mutterschutz bin, und bekomme dann aber kein Geld?
Hallo, der AG muss grds einen Zuschuss leistemn. Bei diesem Verdienst ist der aber 0 € Liebe Grüße NB
Behnke
Nein, beide AG müssen einen Zuschuss leisten. Bei der Knappschaft Bahn See gibt es hierzu sogar einen speziellen Rechner: https://www.kbs.de/DE/Service/Mutterschaftsrechner/Mutterschaftsrechner_node.html
Behnke
Der AG Zuschuss zum Minijob beträgt nur dann Null €, wenn ausschließlich einem Minijob nachgegangen wird und das Einkommen in geringer ist, als das werktägliche Geld der KK in Höhe von 13 €. (403€ bei 31 Kalendertagen) Bei Haupt- und Nebenjob werden die 13 € entsprechend dem Beschäftigungsumfang aufgeteilt und jeder AG hat einen entsprechenden Zuschuss zu zahlen. Siehe o.g. Link zum Rechner der Knappschaft Bahn/See.
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