nwa87
Hallo Frau Bader, Ich habe eine wichtige Frage bzgl. Meiner finanziellem Situation und bin mit der Selbstbeantwortung etwas überfordert. Zum sachverhalt: Ich bin seit Mitte Dezember 2013 auf Grund eines Nervenzusammenbruch krankgeschrieben und in psychologischer Behandlung -beziehe also seit Januar 2014 Krankengeld meiner Kk. Mein Arbeitsvertrag war nur befristet für ein jahr, wurde nicht verlängert (auf Grund meiner Erkrankung und Outsourcing meiner position). Ich habe also nach wie vor mein alg1 noch nicht angetreten bzw. Wurde damals weggeschickt da ich nicht wusste, dass man sich krank nicjt Arbeitssuchend melden kann. Nunja -ich bin derzeit in einer psych. Tagesklinik als Reha Ersatz - benötige also meine krankschreibung da ich den ganzen tag ausser Haus bin und nah wie vor nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Nun bin ich jedoch schwanger (E.T 30.06.15) und gehe somit im Mai on den Mutterschutz. Mein krankengeld läuft ja jedoch früher aus und ich muss mich Arbeitssuchend melden (folglich meine Therapie frühzeitig abbrechen). Meine Frage ist : reicht es wenn ich mich im April Arbeitssuchend melde um einen Anspruch auf mutterschaftsgeld zu haben,oder sollte ich bereits in den kommenden Wochen zum 01.03. Meine Therapie abbrechen um lag 1 als Grundlage für mein mutterschaftsgeld mind. 2 monate vorher zu beziehen!? Hartz 4 kann ich in jedem Fall nicht beantragen, da mein mann einen AV hat und dafür "zu viel" verdient. Diese Frage lässt mich seit 2 wochen nachts kaum noch schlafen und im Internet finde ich keine spezielle Antwort auf meine frage! Vielem dank im voraus!!! Für Schreibfehler möchte ich mich entschuldigen, aber die autokorrektur am mobiltelefon ist leider nicht optimal.
Hallo, ich würde mich kurzfristig beim AA melden u die Situation klären. Suie bekommen dann Arbgeld bzw MG von der KK Liebe Grüße NB
Brina14.01
Das Mutterschutzgeld zahlt die Krankenkasse in deinem Fall.... Warum sollte das Arbeitsamt Mutterschutzgeld zahlen? Und in der Zeit bist ja auch nicht vermittelbar
nwa87
Liebe Brina, Das die Kk das Mutterschaftsgeld bezahlt weiss ich. Habe jedoch gelesen das dies Müttern zusteht die Alg 1 beziehen! Mein krankengeld läuft wie oben beschrieben ja auch vor dem muschu aus. Ich möchte gerne wissen um den Anspruch auf muschu geld reibungslos zu gewährleisten- ist es ausreichend sich zum 01.04 Arbeitssuchend zu melden oder zum 01.03? Oder habe ich gar keinen Anspruch auf muschu geld da AV vor schwangerschaft endete und ich über ein Jahr in Krankheit stand? Danke und Gruss.
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