Stephilie67
Hallo Frau Bader, ich brauche dringen Rat bezüglich des Mutterschaftsgeld. Ich bin Studentin in Vollzetit und nebenbei angestellt in einer Kita mit 19,25h. Ich zahle monatlich in die studentische Krankversicherung ein. Jetzt bin ich schwanger, Ende Auguust ist der Entbindungstermin. Ich ging die ganze Zeit davon aus, dass ich Mutterschaftsgeld beziehen werde über die Krankenkassen während des Mutterschutzes und die Differenz zu meinem bisherigen Gehalt von meinem Arbeitgeber bezuschusst bekomme. Jetzt habe ich eben mit der Krankenkasse, um zu erfahren, wann ich einen Antrag auf Mutterschutzgeld stellen muss und so weiter. Die Dame am Telefon meinte dann, ich hätte keinen Anspruch darauf, da ich als Werksstudent angestellt sei. Ich war erstmal sehr verwirrt und habe dann selbst recherchiert. Überall lese ich, dass ich als Studentin mit Erwerbstätigkeit (geringfügig, teilzeit, Minijob, etc.) und versichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss habe! Mein Arbeitsverhältnis gilt sogar als unbefristet. Ich verstehe nicht, wo da das Problem liegt. Können Sie mir weiterhelfen?
Hallo, ich gehe einmal davon aus, dass Sie bei dem Stundensatz sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dann bekommen Sie auch Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Frage ist falsch gestellt. In der Kita bist du in einem Arbeitnehmerverhältnis. Da du über die gesetzliche KV versichert bist, steht dir auch Mutterschaftsgeld zu: Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten während der Mutterschutzfrist von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Voraussetzung ist, dass die Frau bei Beginn der Schutzfrist (sechs Wochen vor der Entbindung) in einem Arbeitsverhältnis steht oder in Heimarbeit beschäftigt ist oder ihr Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Ein Werkstudentenverhältnis ist ebenfalls ein Arbeitnehmerverhältnis. Ist das 19,25 std./Wo oder pro Monat? https://www.studentenkind.de/mutterschaftsgeld.php Ich würde bei der Krankenkasse nochmal anrufen und den Sachbearbeiter für die Umlage 2 verlangen.
Stephilie67
@uriah Letztlich bleibt es die gleiche Frage, ob als Studentin oder als Teilzeitbeschäftigte, wobei ich mich in erster Linie als Studentin sehe. Die Stundenzahl ist pro Woche. Meiner Meinung nach sollte ich auch Mutterschaftsgeld bekommen, ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Mich verwirrt es nur, dass die bei der Krankenkasse meinen, ich hätte keinen Anspruch.
Strudelteigteilchen
Das Mutterschaftsgeld steht Dir aus Deinem Teilzeit-Arbeitsverhältnis zu, nicht aus Deiner Eigenschaft als Studentin. Wie Du Dich in erster Linie siehst, ist dabei völlig egal.
Mitglied inaktiv
Es ist unerheblich, als was du dich in erster Linie siehst. Du willst Mutterschaftsgeld, das wirst du lediglich im Arbeitsverhältnis an der Kita bekommen, nicht in deiner Funktion als Studentin.
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