Schmutzfink
Liebe Frau Bader, da mein AG immer noch behauptet, ich hätte als Studentin auch keinen Mutterschaftsgeld-Anspruch bei der Krankenkasse. Ich bin in der gesetzlichen KK als Studentin versichert, habe daher keinen Anspruch auf Krankengeld. Die Schutzfristen habe ich regulär eingehalten und seitdem keinen Lohn mehr bezogen. So wie ich §13 MuschG verstehe, habe ich aber trotzdem Anspruch. Außerdem habe ich diese Schreiben des Bundesversicherungsamts gefunden: http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_091/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben17,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben17.pdf http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_091/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben01,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben01.pdf. Bekomme ich dem Gesetz nach Mutterschaftsgeld oder verstehe ich da etwas falsch? LG
Hallo, Sie haben doch gar keinen AG? Inwiefern sollte Ihnen dann über www.mutterschaftsgeld.de hinaus MG gezahlt werden? Liebe Grüsse, NB
Schmutzfink
ich bin im Supermarkt als Werkstudentin angestellt und verdiene über 400 €
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