JasminD
Guten Tag, ich habe gerade einen ganz hässlichen Streit mit der Krankenkasse, da diese mir nicht die 4 Wochen anerkennen wollen, die mein Kind zu früh gekommen ist. Er ist in der 35+6 gekommen war 49cm groß und 3250g schwer. Ich habe auch vom Krankenhaus eine Bescheinigung bekommen, in der steht, dass es sich um ein Frühgeborenes handelt. Die KK will aber ein Muster 9 haben, aber was man dort ankreuzen kann, trifft nicht auf mein Kind zu. Nun meine Frage kann die KK diese 4 Wochen ausschlagen und somit nicht bezahlen? Denn mein AG zahlt mir meine 12 Wochen Mutterschaftsgeld. Ich weiß nicht, was ich machen soll, denn das Amt für das Elterngeld sitzt mir auch im Nacken und will nun wissen was nun stimmt. Die Zahlung vom Arbeitgeber oder Krankenkasse.
Hallo, das Ministerium sagte dazu (https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/fruehgeborene) : Teilen Sie dies bitte Ihrer Krankenkasse mit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem hervorgeht, dass Ihr Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm gewogen hat oder seine Reifezeichen noch nicht voll ausgebildet sind. Liebe Grüße NB
Regenbogenfarben
Hat denn Dein Kind weniger als 2.500 Gramm gewogen hat oder waren seine Reifezeichen noch nicht voll ausgebildet? Die 12 Wochen (+ die Wochen, die wegen der früheren Geburt nicht genommen werden können) gibt es nur bei einer medizinischen Frühgeburt. Zumindest fehlende Reifezeichen wird wahrscheinlich zutreffen, oder? Dann muss Dir das KH darüber einer Bescheinigung ausstellen (Muster 9).
JasminD
Ich habe mit dem Krankenhaus telefoniert und die haben gesagt, dass die keine Muster 9 haben und somit die Bescheinigung, die ich habe, ausreicht um die 4 Wochen zubeantragen.
Regenbogenfarben
Wenn sich aus der Bescheinigung, die Du bekommen hast neben der frühen Geburt, ergibt, dass Reifezeichen fehlten oder eben das Gewicht entsprechend gering war, dass reicht das tatsächlich.
LeAnn2
Aber du schreibst doch, dass dein Kind 3250g schwer war bei Geburt und dass die Krankenkasse das Muster 9 haben möchte, "aber was man dort ankreuzen kann, trifft nicht auf mein Kind zu." Beim Lesen deiner Zeilen habe ich es also so verstanden, als würden beide bereits hier in den Antworten genannten Gründe nicht zutreffen, lediglich der frühe Zeitpunkt der Geburt (der aber so wie ich das Gesetz und die Urteile verstehe alleine kein Grund ist). Damit wäre die KK ja dann im Recht. Sollte es so sein, dass die Bescheinigung aus dem Krankenhaus doch auch genau das bestätigt, dann ist die Lage ja anders...
Regenbogenfarben
Genau, LeAnn2 hat recht (ich habe nicht so genau gelesen). Wenn keiner der beiden Gründe neben der Geburt vor 37+0 zutrifft, dass hast Du Anspruch auf lediglich 8 Wochen Mutterschutz (+ die Zeit, die wegen der frühen Geburt vor errechnetem ET nicht genommen werden konnte).
Andrea6
Laß dich mit der Leitung der KK verbinden und schildere deinen Fall. Das Kind ist deutlich vor Abschluß der 37. SSW geboren, zudem bescheinigt die Entbindungsklinik das Vorliegen einer Frühgeburt. Damit hat die KK eigentlich keinen Grund, die zustehenden 18 Wochen Mutterschutz (bzw. Zahlungen) zu verweigern.
Regenbogenfarben
Es reicht für den verlängerten Mutterschutz (wie auch Fr. Bader schreibt) nicht, dass das Kind vor 37+ 0 geboren wurde. Hier mal ein Link zu einem juristischen Online-Kommentar: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sommer-sgb-v-sgbv-24i-mutterschaftsgeld-2841-definition-fruehgeburt_idesk_PI42323_HI11800712.html JadminD, richtiger Ansprechpartner wäre zunächst nochmal die Klinik. Dort könntest Du nochmal erläutern, dass unter „fehlenden Reifezeichen“ auch eine aufgrund der frühen Geburt erforderliche aufwendigere Pflege gemeint ist (so etwa auch Saugschwäche, Probleme bei der Wärmeregulierung, Gelbsucht usw.). Wenn auch leichte Beeinträchtigungen, die möglicherweise aus der Frühgeburtlichkeit resultieren, waren bei der frühen Geburt doch sicher vorhanden…
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