Elli12
Hallo ich habe da mal eine frage ich bin jetzt in Elternzeit mit meinem ersten Kind bis zum 15.05.2016 ich hatte 2 Jahre genommen und das Elterngeld aufgegeilt. Jetz bin ich wieder schwanger und bekomme mein zweites Kind laut Arzt am 10.04.2014 habe also noch knapp ab jetzt 7 Wochen vor mir. Mir wurde jetzt erzählt, dass ich meine Elternzeit hätte beenden können zum Anfang des Mutterschutzes damit ich nicht nur die 13€ von der KK bekomme sondern auch den Zuschuss von meinem AG. Meine Frage ist kann ich es noch beantragen das ich die Elternzeit abbreche ? Oder ist es für mich schon zu spät ? Muss ich dann nur meinem AG Bescheid geben oder noch wo? Das ist alles so verwirrend und keiner klärt einen irgendwie richtig auf auser man fragt selber nach. Ich bedanke mich schon mal für die Antwort. LG Elli12
Hallo, nachträglich geht nicht - aber jetzt so schnell wie möglich Liebe Grüße NB
desireekk
Ja, Du kannst Die EZ ab sofort beenden. Nachträglich geht aber nicht. Schriftlich dem AG gegenüber erklären und sofort vorbeibringen, gilt erst, wenn es beim AG eingeht. Gruss D
Elli12
Reicht es dann wenn ich das so formuliere ? Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutz Seit dem ………. befinde ich mich in Elternzeit für mein am ……… geborenes Kind (Name des Kindes). Die Dauer der Elternzeit war bis zum ………. geplant. Nun erwarte ich erneut ein Kind. Der errechnete Geburtstermin ist der ………… . Um ab dem ………….. die Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen zu können, beantrage ich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Ich bitte um schriftliche Bestätigung. LG Elli12
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