Two-minis
Guten Tag Frau Bader Ich befinde mich grade in der zweiten Elternzeit meines 2. kindes. Meine erste Elternzeit würde bis 01.11.19 gehen, habe aber während der Elternzeit mein zweites kind am 05.12.18 bekommen. Die zweite Elternzeit wurde an die erste angehängt sprich 2. Elternzeit beginnt ab dem 31.01.19. Ich hatte meinem AG meine zweite Schwangerschaft mündlich mitgeteilt, dieser meinte, dass meine 1. Elternzeit dann ab Geburt des 2. Kindes beendet wird und die 2. Elternzeit anfängt von Mutterschutz war hier nie die Rede. Habe also 5 Tage nach der Geburt meines 2. Kindes meinen Antrag auf Elternzeit bei dem AG vorgelegt (Beginn Elternezeit: 31.01.19) habe hier aber den Mutterschutz logischerweise mit einkalkuliert dieser wurde auch vom AG so abgesegnet. Soweit so gut nun lese ich in einigen Foren, dass mir ein Arbeitgeberzuschuss für das zweite Kind zusteht, allerdings habe ich meine erste Elternzeit nicht schriftlich beendet. Es war mehr oder weniger mündlich. Im Antrag auf die 2. Elternzeit wurde der Mutterschutz einkalkuliert. Somit ja auch Elternzeitbeginn ab dem 31.01.19. Nun meine Frage: würde mir in dieser Situation der Arbeitgeberzuschuss zustehen? A: wenn ich meine Elternzeit vor Beginn des zweiten Mutterschutzes nicht schriftlich beendet habe. Obwohl der Antrag für die 2. Elternzeit bestätigt worden ist. B: habe ich überhaupt ein Recht auf den Arbeitgeberzuschuss? C: was ist mit dem einem Jahr “Rest Elternzeit“ vom ersten kind wird dieser verstrichen? Oder könnte ich den noch nehmen? Laut AG verfällt dieser wegen dem 2. Kind bzw Elternzeit weil diese sich überschneiden.
Hallo, es wäre Ihre Aufgabe gewesen, die Elternzeit vor Beginn des neuen Mutterschutzes beim Arbeitgeber zu beenden. Da Sie das nicht getan haben haben Sie auch keinen Anspruch auf den Zuschuss. Liebe Grüße NB
Felica
Das ist Auslegungssache. Ich würde eher sagen, nein. Den du hättest die erste Ez beenden müssen, das scheinst du nicht gemacht zu haben. Und zwar idealerweise zu Beginn der erneuten Mutterschutzzeit. So wie es formuliert wurde, würde ich eher sagen aktuell laufen EZ1 und EZ gleichzeitig. Mutterschutz ist so oder so vorbei. Nachträglich geht auch nichts mehr. Bestenfalls hast du also Anspruch ab nach der zweiten Geburt. Wenn dein AG es wirklich so macht wie ihr es mündlich besprochen habt, also EZ1 endet, EZ2 begnnt. In dem Fall wäre der teil dann wenigsten sicher, also Geld und Zeit, wobei du längstens 2 Jahre EZ über den 3ten Geburtstag hinaus übertragen kannst. Muss aber meines Wissens nach auch schriftlich gemacht werden. Die Zeit und das Geld davor ist 100% futsch. Kleiner Tipp, das ist kein Antrag, man teilt dem AG das einfach mit. Deshalb muss man auch selbst tätig werden und das ganze schriftlich machen. Der AG hat kein Mitspracherecht. Wenn er also von sich aus drauf hingewiesen hat und das in die Wege geleitet hat, dann super Chef.
Mitglied inaktiv
Nein, wenn du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz nicht beendet hast, dann warst du nicht in der Mutterschutzfrist und hast somit auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld un AG-Zuschuß.
mellomania
und es ist auch nicht die aufgabe oder pflicht des AG, dich darauf hinzuweisen. das obligt alleine deiner verantwortung.
Two-minis
Habe vergessen zur erwähnen, dass ich von der Krankenkasse die Mutterschaftshilfe bekommen werde also 13 euro pro Tag für die Mutterschutzzeit. Den Antrag hab ich vor paar Tagen abgegeben. Wird das bei dem AG gemeldet? Dann müsste er doch automatisch die Differenz zahlen ohne das ich die Elternzeit beendet habe. Oder hat das damit nichts zu tun?
Mitglied inaktiv
Was ist denn Mutterschaftshilfe? In Deutschland heißt das anders. In welchem Land arbeitest du?
Felica
KK zahlt immer in dem Falle das du einen AG hast und selbst Pflichtversichert bist. Aber der AG muss nicht. Weil wie ich schrieb dein Vertrag in der EZ ruht, du hast in dieser Zeit keinerlei Ansprüche an dem AG. AG muss wirklich nur dann zahlen wenn du die EZ bei ihm beendest.
Ava131
Ich verstehe deine Angaben nicht ganz. War die Elternzeit deines älteren Kindes zum 1.11. ohnehin vorbei, also wärst du da wieder arbeiten gegangen, wenn du nicht schwanger gewesen wärst? Oder ist der Termin nur der Beginn der neuen Schutzfrist? Im 1. Fall solltest du den Zuschuss ab dem 01.11. eigentlich bekommen. Im 2. Fall nicht.
Two-minis
Auf dem Formular von der KK steht: Erklärung zur Mutterschaftshilfe, damit ist natürlich das Mutterschaftsgeld gemeint! Meine erste Elternzeit würde am 01.11.2019 enden. Mein zweites Kind kam am 05.12.2018 auf die Welt. Hätte quasi knapp noch ein Jahr EZ, was laut dem AG verfällt weil die 2. EZ drangehängt wird.
Ava131
Ach so. Ich habe als jahresabgabe 2018 gelesen. Nein, dann hättest du deine Elternzeit tatsächlich frühzeitig beenden müssen. Das passiert nicht automatisch.
Mitglied inaktiv
Mutterschaftshilfe und Mutterschaftsgeld sind nicht dasselbe.
Dojii
Unabhängig, ob wir uns jetzt den dem Begriff aufhängen oder nicht, du hast es verschlafen, die Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden. Das ist dein Recht laut BEEG und obliegt alleine dir, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber hat hier keinerlei Mitwirkung- oder Hinweispflicht. Ob die Krankenkasse nun die 13 Euro zahlt oder nicht, spielt auch keine Rolle, da die 13 Euro nicht an das Beenden der Elternzeit gekoppelt sind, der Zuschuss vom Arbeitgeber aber schon. Rückwirkend kann man da nichts mehr machen. Das ist einfach dumm gelaufen.
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