Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG Zuschuss Mutterschaftsgeld und Berechnung Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: AG Zuschuss Mutterschaftsgeld und Berechnung Elternzeit

R2013

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Hallo Frau Bader, meine Frau hat ihre Elternzeit (3 Jahre Laufzeit bis 11.03.2014) für unser 1.Kind mit Begin der Mutterschutzfrist für das 2.Kind (Mutterschutz vom 20.05.2013 bis 26.08.2013) bei ihrem Arbeitgeber vorzeitig beendet, um Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erhalten. Der Arbeitgeber schreibt nun, dass er am Ausgleichsverfahren teilnimmt und das Mutterschaftsgeld direkt durch die Krankenkasse getragen wird und nicht auf der Lohnabrechnung erscheint. Bis jetzt wurden von der Krankenkasse nur die 13 Euro pro Tag gezahlt. Ist dies so richtig? Daneben hat meine Frau als neue Elternzeit die 3 Jahre für das 2.Kind plus den Rest für das 1.Kind bis zum 11.03.2017 beantragt und bestätigt bekommen. Ist der Zeitpunkt 11.03.2017 richtig berechnet oder kämen sogar noch die 14 Wochen Mutterschutzfrist der 2. Kindes zum Rest für Kind 1. hinzu, d.h. der 17.06.2017? Vielen Dank im Voraus. R2013


SumSum076

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Der AG muss seinen Teil vorstrecken. Die KK zahlt dann an ihn - nicht an die Mutter! Ist genauso wie beim ersten Kind. Wie hat der AG das denn damals gehandhabt? Restelternzeit wird taggenau berechnet. Wenn jetzt keine Schaltjahre oder so ungünstig liegen, dann sollten bei Unterbrechung der Elternzeit 6 Jahre und die 6 Wochen (+/- Verrechnung mit Tagen, die das 2. Kind eher oder später kam) vorgeburtlichen Mutterschutz möglich sein. (nicht 14 Wochen, da die 8 Wochen nachgeburtlicher Mutterschutz auf die 2. Elternzeit angerechnet werden). Gruß Sabine


R2013

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Hallo Sabine, danke für die Antwort. Damals beim 1. Kind hat der AG den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt und auf der Abrechnung ausgewiesen. Wir werden den AG nun nochmal anschreiben mit Bezug auf die aktuelle Lage. Gruß Rainer


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