Milka-lila-hase
Hallo: zur Situation : Ich befinde mich seit 2019 in elternzeit, das ganze bis zum 20.04.2021. Nun bin ich wieder schwanger und der entbindingstermin befindet sich genau auf dem oben genannten Datum. Ich habe rechtzeitig meine elternzeit zum mutterschutz gekündigt un died auch schriftlich meinem chef mitgeteilt. Nun zur Sache, ich bin zwischenzeitlich weg gezogen und ich habe meinem chef mit geteilt das ich nicht mehr, aus diesem Grund wieder komme, aber nur telefonisch. Es steht nun aber so, das das mutterschaftsgeld nach dem berechnet werden würde, was man nach der elternzeit bekommen würde. Kriege ich dennoch vom meinem chef des AG Zuschuss? Mit besten Dank
Hallo, wenn der alte Vertrag noch besteht, lebt er wieder auf und Sie bekommen MG nach dem alten Vertrag (wenn es VZ war dann eben in VZ). Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst das Mutterschaftsgeld nach dem dann gültigen Vertrag. Vollzeit wenn du vollzeit vor Kind 1 gearbeitet hast.
mellomania
es greift immer das, was davor war. ob du danach wieder kommst, ist völlig irrelevant für die berechnung des mutterschaftsgeldes. du beendest vorzeitig und der alte vertrag greift sofort. bis der mutterschutz rum ist.
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