Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, eine weitere Frage hätte ich in Bezug auf Mutterschaftsgeld im Zusammenhang mit dem Elterngeld: Die Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld in Höhe von/bis 13 Euro pro Tag. Die Rechnung für den Monat, ist bestimmt wie bei der Zinsrechnung auch 30 Tage. Sprich im Monat würde man von der Krankkassen den Zuschuss von 390 Euro bekommen!? Wie verhält es sich jetzt mit dem Elterngeld, welches ja nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld gegengerechnet wird. Den Antrag kann ich doch aber erst nach der Geburt einreichen. Wird dann erst mal die 8 Wochen noch der normale Satz von 13 Euro/Tag von der Krankenkasse weiter gezahlt und später, was zuviel gezahlt wurde wieder gegengerechnet? Weil Elterngeld ja in der Regel nur 300 Euro pro Monat sind. Vielen Dank und ein schönes Weekend! Manja
Hallo, für jeden tatsächlichen Tag 13 €. Das EG wird gekürzt, nicht das MG. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, sorry das ich mich einmische, wollte nur kurz sagen wie es bei mir letztes Jahr war , evtl. hilft das ja! Habe den Erziehungsgeld bzw. Elterngeld Antrag schon vor der Geburt ausgefüllt und eingereicht, habe dann nur noch die Geburtsurkunde nachgereicht! Mutterschaftsgeld kam dann bis 8 Wochen nach der Geburt von der Krankenkasse und das Elterngeld vom Staat wurde für diese 8 Wochen um das angerechnete Mutterschaftsgeld gekürzt, und danach Monat für Monat voll gezahlt. Aber Frau Bader weiß das bestimmt genauer und besser. Dir alles Gute,Grüße Ute
Mitglied inaktiv
vielen lieben dank für die antworten. wust garnicht, das man ihn auch schon vorher abgeben kann, da man doch die angaben von dem kind noch eintragen muss, aber wenn man es anhander der geburtsurkunde nachreichen kann, ist ja auch nicht schlecht. gruß manja
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