Mitglied inaktiv
Hallo. ich bin zwar noch am Anfang der Schwangerschaft aber man erkundigt sich ja trotzdem schon wie das alles so abläuft... Folgendes: Ich habe schon eine Tochter die am 20.10.06 geboren ist und ich habe die volle Erziehungszeit genommen, also die ganzen 3 Jahre, habe noch eine laufenden Arbeitsvertrag der durch die Erziehungszeitpause zwar noch besteht ABER ich gehe nicht arbeiten... Mein Arbeitsbeginn währe eigentlich der 21.10.2009 gewesen... ich habe jetzt Entbindungstermin 17.05.09. Jetzt meine fragen. Ich bin gesetztlich selbst versichert wie verläuft sich das mit dem Mutterschaftsgeld??? und bekomme ich wirklich NUR 300€ Elterngeld??? Das ist aber schon wenig.... Ich hab vor meiner ersten Schwangerschaft bis Okt 2006 ca. 900€ verdient... das währen so gerechnet 624€ + 75€ Zuschlag fürs erste Kind. Aber da ich aj nicht arbeiten gegangen bin bekomme ich NUR 300€und keine zuschlag für mein erstes Kind!!! Habe jetzt aber schon öfter gelesen das man einsrpruch erheben kann und sich auf die letzten verdienst berufen kann um zumindest eine einigung zu finden!!! Können sie mir tipps geben???? Hab ich so gefreut das es jetzt doch so shcnell geklappt hat und dann kommt jetzt die Sache mit den geldsorgen weil man NUR 300€ bekommt!!!! Für mein esrtes Kind bekomme ich auch nur 300€ Erziehungsgeld im 3. Jahr... Wie soll man mit 600€ 2 Kinder großbekommen????... ich hoffe das bisdahin mein Mann wieder Arbeiten gehen kann, er hatte im August 2007 einen sehr sehr schweren Unfall und ist seither Krankgeschrieben und bekommt auch nicht die Welt an Krankengeld obwohl es ein Arbeitsunfall war!!! Wir wissen nicht wielange er noch zu hause ist!!! ich hoffe das war jezt einigermaßen verständlich und nicht so verwirrend geschrieben Vielen Dank
Hallo, Sie bekommen in der EZ nur den KK-ANteil des MG, nicht den Anteil des AG. EG bekommen Sie beim 2. Kind 300 € plus den geschwisterbonus bis zum 3. Geb. des ersten Kindes Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo du bekommst nur die 300€ und bis Oktober noch 75€ Geschwisterbonus, der dann wegfällt, da dein erstes Kind 3 wird. Das Erziehungsgeld wird ja auf das Einkommen der letzten 12 Monate gerechnet und da warst du ja nicht arbeiten, ging mir ja genauso, da ich noch im Erziehnungsurlaub von Kind 2 war, hab ich auch "nur" 300€ plus Geschwisterbonuns bekommen. viele Grüße Antje
Mitglied inaktiv
Vielen dank für die Hilfe... Also ist das mist was ich in anderen Foren gelesen habe das man Einspruch gegen die 300€ erheben kann und auf das Gehalt vor der EZ vom 1. Kind Anspruch hat!!!
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