Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss Urlaub nehmen..!

Frage: Muss Urlaub nehmen..!

Mitglied inaktiv

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Hallo.. Bin in der 30ssw. Bin ab jetzt bis zum Mutterschutz krankgeschrieben.( Muschu 24.11.07) Mir stehen noch 10 Tage Urlaub und einige Üstd. zu.Die ich steht eigentlich nehmen wollte.Nun bin krankgeschrieben. Mein AG möchte aber das ich meinen Urlaub und meine Üstd nehmen und mich nicht weiter krankschreiben lasse. Er meint es würde alles verfallen. Ich bin im öffentl Dienst, und bleibe nur für ein Jahr in EZ. Muschu 24.11.07 ET 06.12.08 wieder arbeitem am 01.02.09 Mfg Karen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ??? Krank ist krank. Den Urlaub können Sie auch nach der EZ nehmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du musst aber am 6.12. wieder arbeiten gehen, wenn du nur 1 Jahr nimmst. Die Elternzeit zählt ab der Entbindung, nicht ab Ende des Mutterschutzes. Dann kannst du noch deine 10 Tage Urlaub von diesem Jahr und den anteiligen vom nächsten Jahr nehmen und dann musst du wieder einsteigen. Nicht erst am 1.2.09. LG Arlett


Mitglied inaktiv

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Hallo, war bei mir auch so und auch der Wunsch meines AG. Musst du aber nicht und würde ich auch nicht tun. Urlaub ist Urlaub udn krank ist krank. Nach der Elternzeit kannst du deinen Urlaub nehmen- und du wirst sehen, du wirst dich über jeden Tag freuen. Einzig wenn in der Elternzeit ein zweites Kind geboren wird, wirds schwierig, dann könnte es sein, das dir der Urlaub nicht mehr gewährt wird. Lg Susi


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