Lindamitkind
Liebe Frau Bader, mein Sohn ist seit dem 1. Lebensjahr in der Kinderkrippe. Die Kinderkrippe ist bei uns an den Kindergarten angeschlossen (also eine Einrichtung). Nun hat die Einrichtung beschlossen, dass mein Sohn mit 2,5 Jahren in den Kindergarten zu den ü3-jährigen wechseln soll. Seine Bezugserzieherin hat angemerkt, dass sie es besser fände, wenn er noch bei den Kleinen bleiben könnte, was ich auch denke. Allerdings gäbe es keinen Platz mehr in der Krippe. Habe ich einen Anspruch darauf, dass mein Sohn bis zu seinem 3. Geburtstag bei den Kleinen bleiben darf? Der Betreuungsschlüssel ist ja ein ganz anderer und könnte die Einrichtung das trotz meines Vetos machen? Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße Linda
Hallo, da spielen viele Faktoren eine Rolle. ZB ist der Wechsel meist im Sommer (wegen der Schulkinder). Welcher Grund wurde denn genannt? Das der Platz neu vergeben ist, kann ja kein Grund sein. Zahlen Sie in Ihrem Bundesland andere Beiträge von Krippe zu KiGa? Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Zahlst Du denn dann noch Krippenbeitrag oder auch den ermäßigten? Bei uns haben Eltern ein Veto eingelegt gegen den Wechsel in die U3-Übergangsgruppe (Kinder zwischen 2,5-4 Jahren mit einem gemischten Betreuungsschlüssel, der besser als KiGa aber "schlechter" als Krippe ist). Begründung: Sie müssten ja weiter Krippenbeitrag zahlen, dann wollen sie auch Krippe haben. Der KiGa hat nachgegeben, weil sie einen Konflikt vermeiden wollten. Vielleicht für euch eine Option, wenn das Kind halt wirklich noch nicht bereit ist. LG Lilly
Lindamitkind
Liebe Frau Bader, danke für Ihre Rückmeldung. Genau, als Grund wurde genannt, dass sein Platz schon vergeben ist und alle Kinder so früh wie möglich (aktuell mit 2,5 Jahren - andere Kinder wechseln schon) in den Kindergarten wechseln. Ein Kind unter 3 Jahren nimmt dann aber 2 Plätze ein, sodass der Betreuungsschlüssel gewahrt sei. Können Sie mir sagen, welcher Betreuungsshlüssel für ein Kind in diesem Alter sein muss? Die Leiterin meinte heute, dass die Einrichtung auch wirtschaftlich sein muss und derzeit wohl viele Ganztageskinder nachrücken. Ich hatte dann gefragt, was passieren würde, wenn ich dem Wechsel nicht zustimmen würde. Sie meinte dann, dass wir ihn dann rausnehmen müssten. Das wollen wir natürlich nicht. Geht das denn so einfach? Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Bei uns ist die Aufschlüssung genauso. Kinder U3 zählen in der Mischgruppe als 2 Kinder. Das kommt auch hin, denn in der Krippe gibt es 1 Erzieher auf 5 Kinder, im KiGa dann 1 Erzieher auf 10 Kinder. Ich würde an deiner Stelle das Gespräch noch einmal (in Ruhe!) suchen. Davon Kinder zwanghaft weiterzureichen halte ich persönlich nichts. Mein Sohn ist aber z.B. auch mit (noch nicht mal ganz 2,5) in die Mischgruppe gewechselt und für ihn war es genau die richtige Entscheidung. Er ist dort regelrecht aufgeblüht. Da waren sich aber alle einig, dass er aus der Krippe raus muss, weil er total unterfordert war. Ein anderes Kind blieb auch mit über 3 noch in der Krippe, weil sie für die größere Gruppe einfach emotional nicht bereit war. LG Lilly
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